Rentenerhöhung für 2020 bringt dem Staat zusätzliche 420 Millionen Euro Einkommensteuern

Rentenerhöhungen haben nicht nur etwas Positives für den Bürger: Steigt die Rente, steigen die Steuern. Die Linke stellte dazu eine Anfrage beim Bundestag und hält eine Generalüberholung des Steuer- und Rentensystems für nötig. Der Grund: Rentner zahlen heute dreimal so viel Steuern wie 2005 und zehnmal so viel wie Millionenerben.
Titelbild
Rentnerehepaar bei der Finanzplanung.Foto: iStock
Von 2. Februar 2020

Im Sommer sollen die Renten erhöht werden. Das soll dem Staat zusätzliche 420 Millionen Euro Einkommensteuern bringen. Dies ergibt sich aus der Beantwortung einer Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen soll.

Endgültige Rentenerhöhung steht im März fest

Nach dem vorläufigen Rentenversicherungsbericht 2019 könnten die Renten zum 1. Juli 2020 in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen. Endgültig soll allerdings erst im März feststehen, wie sich die Renten genau erhöhen werden. Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro würde sich die Rente nach den derzeitigen Schätzungen in Westdeutschland um 31,50 Euro und in Ostdeutschland um 39,20 Euro monatlich erhöhen.

Steigen die Renten, steigen auch die Steuern. Bei Rentenerhöhungen steigen dann also auch die Steuerzahlungen an den Fiskus – konkret:

  • die Einkommensteuer mit dem tariflichen Steuersatz
  • der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) und
  • eventuell die Kirchensteuer (8 oder 9 Prozent, je nach Bundesland).

Rentenerhöhung führt zu Mehr-Einkommensteuern von 420 Millionen Euro

Die aktuelle Rentenerhöhung soll dem Staat 420 Millionen Euro Einkommensteuern bringen. Dazu kommen noch Soli und Kirchensteuer. Im Jahr 2019 erzielte der Staat durch Rentenerhöhungen ein Mehr an Einkommensteuer in Höhe von 390 Millionen Euro und in den Jahren davor 350 und 220 Millionen Euro.

Insgesamt erwartet das Finanzministerium für 2020 Einnahmen an Einkommensteuer von 42,9 Milliarden Euro (im Jahr 2019: 40,8 Milliarden Euro). Davon entfallen 3,5 Milliarden Euro auf Steuerpflichtige mit überwiegenden oder ausschließlichem Rentenbezug (im Jahr 2019: 2,8 Milliarden Euro). Das bedeutet andererseits: 39,4 Millionen Euro Einkommensteuer entfallen auf überwiegend oder ausschließlich andere Einkünfte als Renten.

Wie hoch ist der Steueranteil der Rentner an allen Einkommensteuern? 14 Prozent. Nach aktuellen Daten des Bundesfinanzministeriums betragen die Einkommensteuereinnahmen des Staates für 2019 rund 312 Milliarden Euro. Die 14 Prozent ergeben sich durch das Verhältnis von 40,9 Milliarden Euro Einkommensteuer von Rentnern (2019) zu den gesamten Einkommensteuern von 312 Milliarden Euro (2019).

Wie viele Bezieher von Renten zahlen Steuern? „Von insgesamt 21,2 Millionen Personen, die im Jahr 2015 [aktuelles Jahr] in Deutschland Leistungen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Rente erhielten, mussten 27 Prozent (5,8 Millionen Personen) Einkommensteuer auf ihre Renteneinkünfte zahlen“, sagt „destatis“. Rentner, die andere Einkünfte als Renten beziehen, fehlen hier.

Gesetzliche Renten werden 2040 voll besteuert

Durch die Rentenerhöhung im kommenden Juli müssen voraussichtlich rund 51.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals Steuern zahlen (Stand 27.11.2019). Demnach werden 2020 insgesamt rund 5,12 Millionen Senioren steuerpflichtig sein – fast jeder vierte Rentner. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Linken-Rentenexperten Matthias W. Birkwald hervor, die dpa in Berlin vorliegt. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch) berichtete zuerst darüber.

Ob ein Rentner Steuern zahlen und eine Steuererklärung abgeben muss, hängt davon ab, ob sein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt (steuerliches Existenzminimum). Das liegt bei Alleinstehenden im Jahr 2020 bei EUR 9.408. Das setzt sich zusammen aus

  • Einkünften (neben gesetzlichen Renten zum Beispiel Mieteinnahmen, Einkünfte aus Kapitalanlagen oder Betriebsrenten)
  • minus Sonderausgaben
  • minus außergewöhnliche Belastungen
  • minus Altersentlastungsbetrag.

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden noch nicht voll besteuert. Wer 2005 in Rente ging, muss nur die Hälfte der Rente versteuern. Für die jeweiligen Neurentner steigt der steuerpflichtige Teil der Rente jeweils um 2 Prozent, ab 2020 um 1 Prozent. Im Jahr 2040 werden Renten dann zu 100 Prozent versteuert.

Die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung können während der Ansparphase als Sonderausgaben bis zu gewissen Höchstbeträgen abgezogen werden.

Nach Ansicht des Bundesfinanzhof-Richters Egmont Kulosa ist die derzeitige Besteuerung der Rente verfassungswidrig. Kulosa attestierte insbesondere der bis 2040 geltenden Übergangsregelung für die schrittweise steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern und ihre spätere Belastung als Rentenempfänger eine „evidente Verfassungswidrigkeit“, weil sie zu einer steuerlichen Doppelbesteuerung führe, vor der das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 2002 ausdrücklich gewarnt hatte.

Linke kritisiert Steuer- und Rentensystem

Gemäß Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Partei „Die Linke“, zahlen Rentner im Vergleich zu 2005 das Dreifache an Steuern und zehnmal so viel Steuern wie Millionenerben.

Wir brauchen eine Generalüberholung unseres Steuer- und Rentensystem. (…) Die Rentenbesteuerung widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Mehrheit in unserem Land. (…) Wenn Rentner zehn Mal so viel Steuern zahlen wie Millionenerben, ist es höchste Zeit für eine große Steuer- und Rentenreform.“

Nach einer Datenrecherche von Statista zahlen Rentner in 2019 rund 50 Prozent mehr Einkommensteuer als in 2010. Die Grafik zeigt die tarifliche Einkommensteuer für die Jahre 2010, 2015 und 2010 bei unterschiedlichen Bruttorenten.

Quelle: https://de.statista.com/infografik/20026/tarifliche-einkommensteuer-von-rentnern/

(mit Material von AFP und dts)



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