Tausende Kunden beschwerten sich bei der Bafin – Bearbeitungsgebühren von Banken fragwürdig

Viele Bankkunden ärgern sich über steigende Gebühren - und beschweren sich bei der Finanzaufsicht Bafin über ihr Geldinstitut. Viele Bankkunden wandten sich wegen Bearbeitungsgebühren bei Verträgen über Verbraucherdarlehen an die Bafin.
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Schild am Eingang der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn.Foto: Oliver Berg/dpa
Epoch Times26. Februar 2017

Im vergangenen Jahr haben sich erneut Tausende Bankkunden bei der Finanzaufsicht Bafin über ihr Kreditinstitut beschwert – allerdings gab es weniger Fälle als 2015.

5162 (Vorjahr: 5890) Beschwerden und Anfragen zählte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nach Angaben einer Sprecherin im abgelaufenen Jahr. Die sinkende Zahl sei allerdings eher als „Normalisierung des Beschwerdeaufkommens“ denn als wirkliche Entspannung der Lage zu interpretieren.

Bearbeitungsgebühren aufklärungsbedürftig

Denn im Jahr 2015 hatte ein Sondereffekt die Zahlen nach oben getrieben: Viele Bankkunden wandten sich wegen Bearbeitungsgebühren bei Verträgen über Verbraucherdarlehen an die Bafin.

Zu diesem Thema gab es erhöhten Aufklärungsbedarf, nachdem der Bundesgerichtshof 2014 die Vereinbarung derartiger Gebühren für unzulässig erklärt und entschieden hatte, dass eine Rückforderung der Gebühren möglich ist.

„Bereinigt um diesen Sondereffekt ist davon auszugehen, dass das allgemeine Beschwerdeaufkommen 2016 in etwa dem des Vorjahrs entsprechen dürfte“, teilte die Bafin mit.

Im Rahmen ihres Mitarbeiter- und Beschwerderegisters sammelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) seit 1. November 2012 die Daten von Anlageberatern in Deutschland und registriert Kundenbeschwerden.

Probleme bei Kontoführung oder Überweisungen, Ärger über steigende Gebühren, Sorge um die Sicherheit beim Online-Banking, Fragen zu Kreditverträgen – die Palette der Verbraucheranfragen bei der Bafin ist breit. Die Finanzaufsicht kann auf die betroffenen Institute einwirken und Änderungen zugunsten der Kunden erwirken. (dpa)



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