Vermieter-Rechte bei Renovierung vor BGH

Karlsruhe (dpa) - Die Rechte eines Hauseigentümers bei der Renovierung einer vermieteten Wohnung prüft seit der Bundesgerichtshof. Der BGH will klären, wie schnell einem Mieter gekündigt werden kann, wenn dieser seinen Vermieter für wichtige…
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Der BGH will klären, wie schnell einem Mieter gekündigt werden kann, wenn dieser seinen Vermieter für wichtige Renovierungen nicht in die Wohnung lässt.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times15. April 2015
Die Rechte eines Hauseigentümers bei der Renovierung einer vermieteten Wohnung prüft seit der Bundesgerichtshof.

Der BGH will klären, wie schnell einem Mieter gekündigt werden kann, wenn dieser seinen Vermieter für wichtige Renovierungen nicht in die Wohnung lässt. (Az.: VIII ZR 281/13).

In dem Fall war das Haus vom Hausschwamm befallen. Das Dach drohte einzustürzen. Die Mieter zogen in ein Hotel, damit das Haus renoviert werden konnte. Nach dem Rückzug in ihre Wohnung wollten sie weitere notwendige Maßnahmen gegen den Hausschwamm nicht zulassen und verwehrten dem Vermieter den Zutritt zu ihrer Wohnung.

Der Eigentümer kündigte seinem Mieter schließlich fristlos. Seine Klage auf Räumung der Wohnung blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Der Vermieter habe zuerst in einem Prozess klären müssen, ob der Mieter den Zutritt hätte dulden müssen, befand das Landgericht Berlin 2013.

„Die Renovierung eines mit Hausschwamm befallen Hauses ist keine Sache, die auf die lange Bank geschoben werden darf“, begründete der Anwalt des Vermieters in Karlsruhe die schnelle Kündigung.

Ein Urteil wird noch für Mittwochnachmittag erwartet. Der BGH deutete an, den Fall an das Landgericht zurück weisen zu wollen.

(dpa)


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