Volkswagen zahlte in den USA 9,5 Milliarden Dollar Schadenersatz für Diesel-Affäre
Die Aufsichtsbehörde FTC bezeichnete dies als das "größte Erstattungsprogramm für Verbraucher in der Geschichte der Vereinigten Staaten".

VW-Werk Zwickau.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/ZB/dpa
Volkswagen hat vom Dieselskandal betroffenen Kunden in den USA seit dem Jahr 2016 insgesamt 9,5 Milliarden Dollar (acht Milliarden Euro) an Schadenersatz gezahlt. Dies teilte die Aufsichtsbehörde FTC am Montag in ihrem Abschlussbericht zu dem Skandal um die Manipulation von Abgaswerten mit. In Deutschland befasste sich am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit dem Dieselskandal.
Die FTC in den USA bezeichnete die Zahlung an die VW-Kunden als das „größte Erstattungsprogramm für Verbraucher in der Geschichte der Vereinigten Staaten“. Das Wichtigste in dem Verfahren war demnach, dass die Verbraucher „vollständig entschädigt“ wurden. 86 Prozent der Kläger hätten sich dazu entschieden, ihre Fahrzeuge ganz zurückzugeben. Nur eine kleine Minderheit ließ die Motorsoftware ihrer Autos updaten.
Die Schadenersatzzahlungen flossen im Rahmen eines Vergleichs zwischen Volkswagen und der FTC. Die Behörde hatte den Wolfsburger Konzern wegen irreführender Werbung für „saubere“ Dieselfahrzeuge verklagt. Die im Jahr 2015 aufgeflogenen Manipulationen von Abgaswerten haben für Volkswagen zu Strafzahlungs- und Schadenersatzkosten von insgesamt bereits mehr als 30 Milliarden Euro geführt, die meisten davon in den USA.
Schadenersatz-Klagen vor BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) treibt die Aufarbeitung des VW-Dieselskandals voran. Kurz vor der Sommerpause verhandeln die obersten Zivilrichter in Karlsruhe heute zwei weitere Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern gegen den Volkswagen-Konzern. Erwartet wird die Klärung wichtiger Fragen.
Die grundsätzliche Linie hat der BGH mit seinem ersten Diesel-Urteil vom 25. Mai bereits vorgegeben. Darin ist festgestellt, dass der Wolfsburger Autobauer seine Kunden bewusst getäuscht hat und deshalb prinzipiell haftet. Bei der Berechnung des Schadenersatzes müssen sich Kläger aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
Nun geht es um die Frage, ob VW neben der geschuldeten Summe noch Zinsen zahlen muss. Diese würden seit dem Kauf des Autos fällig.
Das macht durchaus einen spürbaren Unterschied: Der Frau in dem Fall hatten die Gerichte der Vorinstanzen gut 3000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg schlug noch einmal gut 1800 Euro Zinsen auf. (Az. VI ZR 397/19)
Die BGH-Richter haben die Hoffnungen der Diesel-Kläger aber bereits gedämpft. In einer anderen Verhandlung vergangene Woche deutete der Vorsitzende an, dass der Senat Zinsen für eine „nicht gerechtfertigte Überkompensation“ halte. Denn wenn nicht für einen VW-Diesel, hätten die Käufer das Geld vermutlich für ein anderes Auto ausgegeben.
Schadenersatz bei Kauf nach Skandal wird geprüft
Der Kläger im zweiten Fall hatte sein Auto erst Monate nach Auffliegen des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft. Kann er trotzdem Schadenersatz beanspruchen? Diese Konstellation ist recht häufig und betrifft nach Angaben von VW mehrere Tausend noch offene Verfahren.
Am OLG Koblenz war der Mann leer ausgegangen. Angesichts der umfangreichen Medienberichterstattung konnten sich die Richter nicht vorstellen, dass jemand von dem Skandal nichts mitbekommen haben könnte. Auf jeden Fall sei Volkswagen keine Täuschung vorzuwerfen. Die Beklagte habe über die Problematik öffentlich informiert und „alles getan, um zu verhindern, dass ein Käufer ein von ihr mit dem Motor EA 189 ausgestattetes Fahrzeug in Unkenntnis der darin verbauten Umschaltlogik erwerben würde“. (Az. VI ZR 5/20)
Ob die Richter ihre Entscheidungen noch am Dienstag verkünden, ist offen. Zu den beiden Verhandlungen von vergangener Woche ist die Urteilsverkündung für Donnerstag (30. Juli) angesetzt. (dpa/afp/sua)
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