Wegen Corona-Regeln Insolvenzen rückläufig: „Hohe Pleitezahlen passen nicht zum Bild“ im Wahljahr

Trotz der Corona-Krise sinkt auch zu Beginn des Jahres die Zahl der Insolvenzanträge. Grund dafür sind weiterhin geltende Sonderbestimmungen zur Antragspflicht für überschuldete Unternehmen. Dies könnte, so befürchten Experten, noch für böse Überraschungen sorgen.
Von 6. März 2021

Auf den ersten Blick könnte man denken, Deutschlands Unternehmen würden die Corona-Krise besser bewältigen als erhofft und besser, als es der überwiegenden Stimmung in der Wirtschaft entspricht.

In vielen Bundesländern liegt die Zahl der angemeldeten Insolvenzen zu Beginn des Jahres zum Teil deutlich unter dem Wert im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Jahresvergleich zwischen 2020 und 2019 sieht es bereits ähnlich aus.

Ruhe vor dem Sturm?

In Schleswig-Holstein ist, wie das „T-Online-Portal“ berichtet, die Zahl der Insolvenzanträge im Jahr 2020 um 32 Prozent gegenüber dem Jahr zuvor zurückgegangen. Nur 534 Anträge wurden in dem Bundesland das gesamte Jahr über eingereicht. Am häufigsten waren Bauunternehmen und solche des Handels betroffen. Mit 3.223 Arbeitnehmern waren um 22 Prozent weniger von Insolvenzen ihres Arbeitgebers betroffen als 2019. Die Gesamtsumme der ausstehenden Forderungen lag sogar um 65 Prozent unter dem Wert des Jahres zuvor.

Im Süden des Landes zeigt sich ein ähnliches Bild: Im Januar 2021 sind dem „Bayerischen Rundfunk“ (BR) zufolge in Oberfranken sogar um knapp 45 Prozent weniger Insolvenzanträge gestellt worden als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Freistaat insgesamt hatte es im gesamten Vorjahr um acht Prozent weniger Insolvenzen gegeben als 2019.

Privatinsolvenzen bereits im Aufwind

Für den Bund weist das Statistische Bundesamt für November 1.046 Unternehmensinsolvenzen und damit ein Minus von 26 Prozent im Jahresvergleich aus. Für Dezember wird ein Rückgang um neun und für Januar gar um 34 Prozent erwartet.

Allerdings zeichnete sich bereits im Vorjahr ab, heißt es beim BR weiter, dass es eine Diskrepanz zwischen sinkenden Insolvenzzahlen bei Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften auf der einen Seite und Privatpersonen sowie Einzelunternehmern auf der anderen gibt. Bei Letztgenannten stieg die Zahl der Insolvenzanträge von 230 im September des Vorjahres auf bereits 721 im Januar.

Und dies weist auf den eigentlichen Grund für die rückläufige Zahl an Unternehmenspleiten hin: Es sind vor allem die Corona-bedingten Sonderbestimmungen im Insolvenzrecht, die viele Unternehmenspleiten aufgeschoben haben.

Insolvenzentwicklung im Veranstaltungsbereich jetzt schon bedrohlich

Erstmals war im März des Vorjahres die Pflicht für überschuldete Unternehmen, einen Insolvenzantrag zu stellen, ausgesetzt worden – vorerst galt diese bis September, anschließend wurde sie bis Jahresende und unter dem Eindruck des neuerlichen Lockdowns nunmehr bis Ende April verlängert.

In einigen Branchen ist die Insolvenzentwicklung jetzt schon dramatisch: So erklärte einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) zufolge „Luminale“-Direktor Helmut Bien in einer virtuellen Versammlung mit Vertretern der Kongress- und Kreativbranche, in der Veranstaltungswirtschaft nähmen „die Insolvenzen zu, und es gibt schon Selbstmorde“.

Nur 20 Prozent der Unternehmen tatsächlich betroffen?

In der „Welt“ befassen sich Carsten Dierig und Karsten Seibel in einem ausführlichen Beitrag mit den Fallstricken, die mit den Feinheiten des sogenannten Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) verbunden sind. Ihr Fazit: Für viele Unternehmer könnte die Regelung für böse Überraschungen in der Zukunft sorgen.

Immerhin, so ihre Schlussfolgerung, erwecke die Regierung einen anderen Eindruck als das Gesetz selbst hergibt. Viele gefährdete Unternehmen würden sich in falscher Sicherheit wiegen, denn, so Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter Wirtschaftsforschung bei Creditreform:

Schätzungsweise nur rund 20 Prozent der Unternehmen sind tatsächlich berechtigt, die Antragspflicht auszusetzen.“

Was für viele zum Problem werden könnte, ist, dass Unternehmen den Schutz des Insolvenzaussetzungsgesetzes nur dann in Anspruch nehmen können, wenn ihre Zahlungsschwierigkeiten und ihre Schuldenhöhe nachweislich erst durch die Corona-Pandemie so gravierend geworden wären, dass eine Insolvenz zu befürchten stand.

Hohes Risiko für Geschäftsführer

Dafür sind Unternehmen im Zweifel beweispflichtig. Die Unternehmen müssen, so warnt Christoph Niering vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), vor der Corona-Krise hinreichend überlebensfähig gewesen sein, sie müssen noch davon ausgehen können, aus den staatlichen Corona-Notprogrammen eine Hilfszahlung zu erhalten – und diese muss ausreichen, um bestehende Lücken zu schließen.

Zahlreiche Geschäftsführer und Vorstände gingen derzeit „ein hohes Risiko“ ein. Wo Gerichte zu der Einschätzung gelangen könnten, ein Unternehmen wäre bereits vor Corona nicht marktfähig gewesen und die Sonderregelungen wären nur genutzt worden, um einen längst fälligen Insolvenzantrag zu verzögern, könnten zivil- und sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen. Es drohten Anklagen wegen Insolvenzverschleppung und Eingehungsbetrugs.

Politik will hohe Zahl an Insolvenzen im Wahljahr verhindern

Dass die derzeitige Sonderregelung ein eng gefasster Ausnahmetatbestand sei, würde die Bundesregierung jedoch nicht kommunizieren, meint Creditreform-Abteilungsleiter Hantzsch:

Noch heute wird von der Regierung gern der Eindruck vermittelt, dass niemand einen Insolvenzantrag stellen muss, wenn er wegen der Corona-Krise zahlungsunfähig oder überschuldet ist.“

Der Analyst befürchtet, dass die Politik noch über weitere Monate hinweg den Betrieben keinen reinen Wein einschenken und sogar die zu befürchtende Insolvenzwelle weiter hinauszögern könnte. In einem Superwahljahr „passen hohe Pleitezahlen nicht zum Bild erfolgreicher Krisenbekämpfer“.



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