Bayer-Tochter Monsanto geht gegen Verurteilung in Glyphosat-Prozess in Berufung

Die Bayer-Tochter Monsanto hat wie angekündigt Berufung gegen die Verurteilung im Glyphosat-Prozess in den USA eingelegt. Der Chemiekonzern fordert einen neuen Prozess in dem Fall um den krebskranken Ex-Hausmeister Dewayne Johnson.
Titelbild
Der Kläger im ersten Glyphosat-Prozess, Dewayne Johnson, führt seinen Lymphdrüsenkrebs auf seinen Umgang mit dem Unkrautvernichter während seines Jobs als Platzwart an kalifornischen Schulen zurück.Foto: Josh Edelson/dpa
Epoch Times21. November 2018

Die Bayer-Tochter Monsanto hat wie angekündigt Berufung gegen die Verurteilung im Glyphosat-Prozess in den USA eingelegt.

Der Chemiekonzern forderte am Dienstag in Kalifornien einen neuen Prozess im Fall um den krebskranken Ex-Hausmeister Dewayne Johnson. Bayer bekräftigte am Mittwoch, Herbizide auf der Basis von Glyphosat würden „weltweit seit mehr als vier Jahrzehnten sicher und erfolgreich angewendet“.

Ein Geschworenengericht in San Francisco hatte Monsanto im August zur Zahlung von 289 Millionen Dollar (251 Millionen Euro) Schadenersatz verurteilt. Die Jury urteilte, glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel wie Roundup und RangerPro hätten „wesentlich“ zu Johnsons Krebserkrankung beigetragen. Monsanto – seit Juni Tochter des deutschen Chemiekonzerns Bayer – habe nicht vor der Gefährlichkeit der Herbizide gewarnt und dabei mit „Heimtücke“ gehandelt.

Im Oktober lehnte eine Richterin einen neuen Prozess ab. Zugleich ordnete sie eine Absenkung der Schadenersatzzahlung von 289 Millionen auf 78 Millionen Dollar an.

Bayer begrüßte diese Absenkung zwar als „Schritt in die richtige Richtung“. Der Konzern betonte aber, er sei „nach wie vor davon überzeugt, dass das Urteil im Widerspruch zu den im Prozess vorgelegten Beweisen steht“.

Es bleibe „Tatsache, dass die vor Gericht vorgelegten wissenschaftlichen Daten nicht die Schlussfolgerung stützen, dass zwischen der Anwendung von Glyphosat oder Roundup und dem Non-Hodgkin-Lymphom bei Herrn Johnson ein relevanter Zusammenhang besteht“, erklärte Bayer am Mittwoch. Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob die in den Unkrautvernichtungsmitteln Roundup und RangerPro enthaltene Chemikalie Glyphosat eine krebsauslösende Wirkung hat.

In der Forschung ist diese Frage umstritten. Die US-Umweltbehörde EPA und auch die Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland gelangten zu dem Schluss, dass keine Krebsgefahr von dem Unkrautvernichtungsmittel ausgeht. Dagegen hatte die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) vor drei Jahren konstatiert, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei. (afp)



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