Bundesgerichtshof entlastet Verbraucher bei Strom und Gas

Der Bundesgerichtshof hat einem weiteren Anstieg der Netzentgelte bei Strom und Gas erst einmal einen Riegel vorgeschoben.
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Gas-Herd.Foto: iStock
Epoch Times9. Juli 2019

Gute Nachricht für Strom- und Gaskunden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem weiteren Anstieg der Netzentgelte bei Strom und Gas erst einmal einen Riegel vorgeschoben.

Die Karlsruher Richter bestätigten eine von der Bundesnetzagentur beschlossene Kürzung der staatlich garantierten Renditen für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen. Rund 1100 betroffene Netzbetreiber hatten dagegen Beschwerde eingelegt. Durch die nun bestätigten Kürzungen sparen die Verbraucher innerhalb von fünf Jahren rund 2 Milliarden Euro. (Az. EnVR 52/18 u.a.)

Der Kartellsenat des BGH hob eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf, das die neuen Sätze in mehreren Musterverfahren im März 2018 als „rechtsfehlerhaft zu niedrig“ bewertet hatte. Das OLG war der Ansicht gewesen, dass die Bundesnetzagentur bei der Bestimmung die historisch niedrigen Zinsen hätte berücksichtigen müssen. Der BGH sieht dagegen keine Verpflichtung, deswegen die Methode zu modifizieren. Formal fiel die Entscheidung in zwei getrennten Verfahren, einmal für Gas und einmal für Elektrizität.

Gegen die OLG-Entscheidung hatten die Bundesnetzagentur und ein Netzbetreiber in Karlsruhe Rechtsbeschwerde eingelegt. Der Betreiber hatte eine noch günstigere Beurteilung erreichen wollen. (dpa)



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