Gericht verlangt Diesel-Fahrverbote in Reutlingen

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Der Streit um den Diesel.Foto: iStock
Epoch Times19. März 2019

Fahrer älterer Diesel-Pkw in Reutlingen müssen sich womöglich auf Fahrverbote einstellen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg forderte von der Stadt Fahrverbote und gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt.

Diese hatte wegen jahrelang erhöhter Stickstoffdioxidwerte in der Kommune Fahrverbote noch in diesem Jahr gefordert. Nach der heute veröffentlichten Auffassung der Mannheimer Richter reichen die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen nicht, um den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ohne Fahrverbote schnellstmöglich einzuhalten. Vor diesem Hintergrund müsse der Luftreinhalteplan für Reutlingen überarbeitet werden. Gegen das Urteil ist wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich (10 S 1977/18).

Die Stadt möchte ein Dieselfahrverbot vermeiden. Nach Angaben von Baubürgermeisterin Ulrike Hotz (parteilos) gibt es alleine in Reutlingen etwa 17 000 Dieselfahrer. Aktuelle Reaktionen von Stadt und Land waren zunächst nicht zu erhalten. Auch das Bundesverkehrs- und das -Umweltministerium wollten sich nicht äußern.

„Das ist ein guter Tag für die „Saubere Luft“ und damit für Kinder, Asthmatiker, ältere Menschen und Lungenvorgeschädigte nicht nur in Reutlingen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Das höchste baden-württembergische Gericht bestätige mit seinem Beschluss die weitere Gültigkeit des europäischen Grenzwerts von 40 Mikrogramm. Die Landesregierung sei aufgefordert, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu akzeptieren und spätestens zum 1. September die Einhaltung des NO2-Grenzwerts sicherzustellen.

Um die Mobilität der betroffenen Euro 4 und Euro 5 Diesel-Fahrzeughalter sicherzustellen, müssten Landes- und Bundesregierung die Autohersteller verpflichten, bis zum Herbst dieses Jahres betrügerische Abgasreinigungsanlagen kostenlos in der Hersteller-Werkstatt zu reparieren. (dpa)



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