Handwerk dringt auf Rückkehr zur Meisterpflicht

Raumausstatter, Gold- und Silberschmied oder Parkettleger: Für diese Gewerbe gilt keine Meisterpflicht mehr. Es gibt ein größeres Angebot - der Handwerksverband ZDH aber warnt vor einem unfairen Wettbewerb.
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Meisterfeier der Berliner Wirtschaft. Im Jahr 2004 war in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht weggefallen. Der Handwerksverband würde dies gern rückgängig machen.Foto: Britta Pedersen/dpa
Epoch Times2. Januar 2019

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer dringt auf eine Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen und warnt vor Marktverzerrungen. „Wir können nicht jeden wild drauflos arbeiten lassen“, sagte Wollseifer der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Eine Wiedereinführung der Meisterpflicht in bisher zulassungsfreien Gewerken werde zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit und fairen Marktbedingungen führen. Im Handwerk gebe es eine zunehmend Zahl von Solo-Selbstständigen, dies führe zu massiven Problemen.

Im Jahr 2004 war in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht weggefallen. „Seit der Deregulierung braucht man als Rolladen- und Jalousienbauer, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Gold- und Silberschmied, Orgelbauer oder Musikinstrumentenhersteller keinen Meisterbrief und keinen Qualifikationsnachweis mehr, um in diesen Gewerken selbstständig am Markt zu sein“, sagte Wollseifer.

„Theoretisch kann jeder einfach einen Auftrag annehmen und machen. Für diese Tätigkeiten sollte man aber qualifiziert sein.“ Inzwischen seien Einige unterwegs, die sich zwar als Handwerker betitelten, aber gar nicht ausgebildet seien. „Und die liefern natürlich nicht immer die Qualität ab, die es sein sollte. Das schädigt den Ruf des Handwerks insgesamt.“

Bei dem Thema bewege sich aber etwas, sagte der Präsident des Zentralverband des Deutschen Handwerk. Er verwies darauf, dass die Koalition eine Arbeitsgruppe gebildet habe. Ein juristisches Gutachten im Auftrag des Handwerks besage, dass eine Rückkehr von Handwerkern in die Meisterpflicht unter Einhaltung bestimmter Kriterien verfassungs- und europarechtlich möglich sei.

Seit der Deregulierung seien im Handwerk Zigtausende Soloselbstständige dazugekommen. Es komme aber zu Verwerfungen am Markt und Wettbewerbsverzerrungen. „Viele Solo-Selbstständige geben an, dass sie weniger als 17 500 Euro Umsatz haben, damit müssen sie dann den Kunden gar keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Die können ihre Leistungen natürlich deutlich günstiger anbieten als seriös arbeitende Handwerksbetriebe, die die Mehrwertsteuer abrechnen“, sagte Wollseifer. Diese Betriebe seien außerdem selten darauf angelegt, Personal aufzubauen und auszubilden.

Viele Solo-Selbstständige sorgten zudem nicht fürs Alter vor und zahlten keine Kranken- und Unfallversicherung. „Dadurch können sie ganz andere Preise kalkulieren und noch mal fast 40 Prozent günstiger anbieten. So kommt es, dass sie für die Stunde 25 Euro berechnen, und Betriebe, die ihre Sozialversicherungsabgaben leisten, 50 Euro berechnen. An vielen Stellen läuft es in die falsche Richtung. Das sollte begradigt werden.“

Der 63-Jährige sagte weiter: „Wenn argumentiert wird, die damalige Deregulierung habe zu einem größeren Angebot an günstigen Handwerksleistungen geführt, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es die Meister-Handwerksbetriebe sind, die die Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung zahlen. Das hat mit fairem Wettbewerb nichts mehr zu tun.“ (dpa)



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