Japans Staatsanwaltschaft geht weiter gegen Ghosn vor

Japans Staatsanwälte sind bekannt für ihre Hartnäckigkeit. Das beweisen sie auch im Fall des früheren Verwaltungsratschefs von Nissan, Carlos Ghosn. Indem sie einen neuen Vorwurf erheben, schwindet seine Hoffnung, vor Weihnachten auf Kaution frei zu kommen.
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Der frühere Nissan-Verwaltungsratschef Carlos Ghosn sitzt in Japan in Untersuchungshaft.Foto: Kimimasa Mayama/EPA/dpa
Epoch Times21. Dezember 2018

Für den in Japan in Untersuchungshaft sitzenden früheren Verwaltungsratschef des Renault-Partners Nissan, Carlos Ghosn, schwindet die Hoffnung auf eine baldige Freilassung auf Kaution.

Die Staatsanwaltschaft in Tokio erhob neue Vorwürfe gegen den prominenten Automanager und erließ zum nunmehr dritten Mal Haftbefehl, wie japanische Medien berichteten. Demnach soll Ghosn private Investitionsverluste in Höhe von 1,8 Milliarden Yen (14 Mio. Euro) auf seinen früheren Arbeitgeber, den er einst vor der nahen Pleite gerettet hatte, übertragen haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte sich am Freitag auf Anfrage zunächst nicht äußern.

Die Staatswaltschaft war zuvor mit ihrem Antrag auf erneute Haftverlängerung gescheitert. Das zuständige Bezirksgericht in Tokio hatte dies abgelehnt, was in Japan sehr selten vorkommt. Damit sah es zunächst so aus, als würde Ghosn bald aus der Haft kommen. Er war am 19. November festgenommen worden, weil zwischen 2011 und 2015 nur die Hälfte seines Einkommens deklariert worden sein soll. Die Untersuchungshaft wurde daraufhin zunächst bis Donnerstag dieser Woche verlängert, nachdem die Staatsanwaltschaft neue Vorwürfe erhoben hatte, wonach auch in folgenden Jahren Ghosns Einkommen zu niedrig angegeben worden sei. Es soll insgesamt um 10 Mrd Yen gehen.

Japans Justizminister Takashi Yamashita verwahrte sich am Freitag laut japanischen Medien gegen Kritik über das Vorgehen der Strafverfolger im Fall Ghosn. Zwar dürfen Anwälte sowie Botschaftsmitarbeiter Ghosn und seinen mitangeklagten früheren Manager Greg Kelly in der Haft besuchen. Während der Verhöre dürfen die Anwälte aber nicht anwesend sein, was in Japan jedoch Standard ist. Auch, dass die Untersuchungshaft durch neue Vorwürfe verlängert wird, damit die Staatsanwaltschaft ihren Fall vorantreiben kann, ist für Japans Justizwesen Experten zufolge ein durchaus typisches Vorgehen. Einen Prozesstermin im Fall von Ghosn gibt es noch nicht.

Nach japanischen Recht kann jemand bei einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft bis zu 22 Tage in Untersuchungshaft gehalten werden. Durch neue Anschuldigungspunkte kann dies jedoch immer weiter verlängert werden, sofern es solche gibt und ein Gericht dies zulässt. Auf Verstöße gegen Finanzgesetze stehen in Japan bis zu zehn Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe in Höhe von zehn Millionen Yen.

Die Affäre um Ghons mutmaßliche Verfehlungen belastet die Allianz zwischen Nissan und Renault. Der französische Bündnispartner, der 43,4 Prozent an Nissan hält, hatte kürzlich beschlossen, Ghosn in seinen Ämtern als Vorstands- und Verwaltungsratschef zu belassen. Man habe bislang kein Fehlverhalten feststellen können. Nissan erklärte, Renault umfassend über Ghosns Fall informieren zu wollen. Die Japaner halten 15 Prozent an Renault, haben aber keine Stimmrechte.

In Japan gibt es Spekulationen, wonach die Japaner hoffen, den Einfluss des vom Staat gestützten französischen Partners auf das eigene Management zu reduzieren und die Allianz ausgewogener zu gestalten. Renault dagegen wolle seinen Einfluss auf Nissan behalten. (dpa)



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