Wirtschaft fordert schnelle Zustimmung zur Erbschaftssteuerreform

Während Erben von Familienunternehmen weniger zahlen müssen als vorher, werden Erben mit einem Privatvermögen deutlich stärker zur Kasse gebeten als nach altem Recht.
Titelbild
Senioren und JugendlicheFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times29. Juni 2016

Die Wirtschaft macht vor dem Sondertreffen der Länderfinanzminister am Donnerstag Druck auf die Bundesländer, der Erbschaftssteuerreform im Bundesrat zuzustimmen. "Die Länder sollten ihre Zustimmung zu den neuen Regelungen zum Erbschaftsteuerrecht noch vor der Sommerpause geben", sagte Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), der "Welt". Nur so ließen sich die ansonsten entstehenden erheblichen Unsicherheiten bei den anstehenden Übertragungen von Familienunternehmen vermeiden, so der Verbandschef.

"Entgegen einiger Verlautbarungen, führt die vom Bundestag beschlossene Reform zu einer erheblichen Verschärfung der Erbschaftsteuer und setzt gezielt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um", sagte Schweitzer. Die Länderfinanzminister wollen am Donnerstag über die Reform beraten, nächste Woche die Regierungschefs der Länder. In CDU-regierten herrscht die Erwartung, der Bundesrat werde auf Drängen der SPD-Länder den Vermittlungsausschuss anrufen.

Nach einer Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), die der "Welt" vorliegt, erfüllt der Vorschlag die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Während Erben von Familienunternehmen weniger zahlen müssen als vorher, werden Erben mit einem Privatvermögen deutlich stärker zur Kasse gebeten als nach altem Recht. "Erben großer Unternehmen kommen an einer höheren Steuerzahlung künftig kaum vorbei – ganz wie vom Bundesverfassungsgericht gewollt", sagt Studienautor Tobias Hentze.

Ausgangspunkt der IW-Berechnungen ist ein Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 2,9 Millionen Euro. Nach altem Recht war solch ein Betrieb 51,8 Millionen Euro wert. An Erbschaftsteuern zahlen musste der neue Besitzer aber nur 1,8 Millionen Euro, da er in den Genuss von Steuerbefreiungen kam. 85 Prozent des Betriebsvermögens blieben steuerfrei, wenn der Erbe den Betrieb fünf Jahre fortführte und in dieser Zeit kaum Arbeitsplätze abbaute. Durch die Reform soll nun die Bewertung von Unternehmen an das Niedrigzinsumfeld angepasst werden. Dadurch ist das Unternehmen mit dem Gewinn in Höhe von 2,9 Millionen Euro statt 51,8 nur noch 36,25 Millionen Euro wert.

Da für Familienunternehmen darauf noch Mal ein Abschlag von 30 Prozent eingeführt werden soll, rutscht der Unternehmenswert in diesem Fall auf unter 26 Millionen Euro – jener Schwelle, ab der ein Firmenerbe die Steuerschuld bis zur Hälfte aus seinem Privatvermögen zahlen muss. Dadurch sinkt die Steuerschuld auf 0,7 Millionen Euro nach neuem Recht. Deutlich mehr muss ein Firmenerbe zahlen, wenn er nicht ein Familien-, sondern ein normales Unternehmen erbt. Denn in diesem Fall greift der Abschlag von 30 Prozent nicht. Das Unternehmen ist dann 36,25 Millionen Euro wert.

Nun führt der Staat eine Bedürfnisprüfung durch und fordert Einsicht in die privaten Vermögensverhältnisse des Erben, weil das Unternehmen einen Wert von 26 Millionen Euro übersteigt. Will sich der Erbe nicht auf seine privaten Konten schauen lassen, kann er ein so genanntes "Abschmelzmodell" wählen. Dabei gilt: Je größer das Unternehmen, desto mehr Steuern werden fällig. Wählt ein Firmenerbe dieses Modell, muss er in diesem Fall am Ende 2,3 Millionen Euro an Steuern zahlen, also rund 500 Millionen mehr als nach altem Recht.

Wer kein Problem damit hat, kann den Fiskus auch in seine privaten Vermögensverhältnisse blicken lassen. Verfügt ein Erbe wie in diesem Fall über ein Privatvermögen von fünf Millionen Euro, und stellt der Staat fest, dass der Erbe bedürftig ist, muss er die Hälfte seines Privatvermögens Fiskus abgeben. Damit kann er seine Steuerschuld zwar deutlich drücken, von rund elf auf 2,5 Millionen Euro. "Wie gefordert werden vor allem bei der Übertragung von großen Betrieben die bisherigen Verschonungsregelungen eingeschränkt", sagt DIHK-Chef Schweitzer.

"Die Erben müssen entweder ihr Privatvermögen zur Steuerzahlung einbringen oder erhebliche Abschläge bei der normalen Verschonung hinnehmen." Allerdings schränkt IW-Forscher Hentze ein: "Bei einem sehr geringen Privatvermögen als Ergebnis der Bedürfnisprüfung ist bei Erben großer Betriebsvermögen auch eine geringere Steuerbelastung als bisher möglich", sagt IW-Forscher Hentze. Das könnte zu neuen Steuergestaltungen führen. So könnten Betriebserben versuchen, ihr Privatvermögen kleinzurechnen, um ihre Steuerschuld gering zu halten.

(dts Nachrichtenagentur)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion