Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums
Wirtschaftsministerium startet Verfahren für Klimaschutzverträge
Glas, Papier, Zement erfordern eine energieintensive Produktion. Um auf grüne Technologien umzustellen ist viel Geld nötig. Der Staat fördert die Umstellung unter anderem mit den sogenannten Klimaschutzverträgen.

Die Herstellung von Papier erfordert einen hohen Einsatz von Energie.
Foto: industryview/iStock
Das Bundeswirtschaftsministerium bringt das Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 für sogenannte Klimaschutzverträge mit der energieintensiven Industrie auf den Weg. Das teilte das Ministerium mit.
Die „Klimaschutzverträge“ sind ein Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums. Es unterstützt energieintensive Unternehmen beim Bau und Betrieb klimafreundlicher Produktionsanlagen und gleicht die Mehrkosten und Risiken aus, die durch die Umstellung der Verfahren auf grüne Technik entstehen. Damit sollen beispielsweise Chemie, Zement und Glas gegen Preisrisiken abgesichert werden.
Die Verträge werden über ein Auktionsverfahren vergeben, Unternehmen bieten einen Preis pro Tonne vermiedenes CO2. Im nun gestarteten Vorverfahren wird die Industrie zu den vorgeschlagenen Förderregeln konsultiert.
Eine Teilnahme am Vorverfahren bis zum 1. Dezember 2025 ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können. Letzteres soll voraussichtlich Mitte des kommenden Jahres beginnen.
Über das Vorverfahren können nun auch neue Projekte an der Auktion teilnehmen. Erstmals sind Technologien zur Abscheidung und Speicherung beziehungsweise zur Abscheidung und Nutzung von CO2 förderfähig.
Die Unternehmen sollen letztlich auf Basis der tatsächlich erfolgten CO2-Einsparung vergütet werden. Ziel der CO2-Differenzverträge ist es auch, den Markthochlauf neuer Technologien voranzutreiben. (dts/red)
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