Präzedenzfall: Die Rückgabe litauischer Unabhängigkeitserklärung ist „falsch“

Der Präsident des Bundesarchivs, Michael Hollmann, hält die geplante Rückgabe der Kopie der Unabhängigkeitserklärung Litauens nicht für die "richtige Idee". Das würde "einen Präzedenzfall schaffen, der die allgemein etablierten und anerkannten Grundsätze des Umgangs mit staatlichem Archivgut weit über Deutschland hinaus ins Wanken bringen könnte."
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Litauen steht zur EU und der Ukraine.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times8. April 2017

Der Präsident des Bundesarchivs, Michael Hollmann, hält die geplante Rückgabe der Kopie der Unabhängigkeitserklärung Litauens nicht für die „richtige Idee“. Das wäre sie nur, wenn es sich „wirklich um `die` Unabhängigkeitserklärung handeln würde, die zu einem früheren Zeitpunkt unrechtmäßig nach Deutschland verbracht worden wäre“, sagte Hollmann der „Welt“.

Das Original der Unabhängigkeitserklärung vom 16. Februar 1918 mit den Unterschriften der 20 Erstunterzeichner ist seit dem Einmarsch der Roten Armee in Litauen 1940 verschollen.

Ein litauischer Historiker entdeckte eine Ende März 2017 eine handschriftliche Kopie des Dokuments im Archiv des Auswärtigen Amtes in Berlin, die offenbar kurz nach der Ausfertigung des Originals angefertigt wurde.

Die Bundesregierung hat die Bereitschaft signalisiert, das Fundstück an Litauen zurückzugeben. Bei dem Dokument handele es sich um eine Abschrift zu Informationszwecken.

„Dieses Schreiben ist ordnungsgemäß in die Registratur des Auswärtigen Amts gelangt und wird folgerichtig in seinem aktenmäßigen Kontext in dessen Archiv aufbewahrt“, sagte Hollmann, als Chef des Bundesarchivs oberster Verwalter der Akten zentralstaatlicher deutscher Politik seit 1945.

„Die Herauslösung des Stücks aus dem Kontext und die Schenkung an einen ausländischen Staat würden einen Präzedenzfall schaffen, der die allgemein etablierten und anerkannten Grundsätze des Umgangs mit staatlichem Archivgut weit über Deutschland hinaus ins Wanken bringen könnte.“ (dts)



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