Benimm-Regeln für Konzerne sollen Qualität bei Promotionen verbessern

"Weder dürfen Unternehmen suggerieren, sie würden den Doktorgrad verleihen, noch sollten Hochschulprofessoren Themen ablehnen, nur weil sie aus der Forschung eines Unternehmens stammen oder der Doktorand nicht bei ihnen am Lehrstuhl arbeitet", heißt es seitens des Stifterverbandes.
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Frau an einem LaptopFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times12. März 2018

Neue Regeln des Stifterverbands der Wirtschaft für die Wissenschaft sollen dafür sorgen, dass sich die Qualität bei Doktorarbeiten verbessert, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen entstehen.

„Weder dürfen Unternehmen suggerieren, sie würden den Doktorgrad verleihen, noch sollten Hochschulprofessoren Themen ablehnen, nur weil sie aus der Forschung eines Unternehmens stammen oder der Doktorand nicht bei ihnen am Lehrstuhl arbeitet“, sagte Volker Meyer-Guckel, stellvertretender Generalsekretär des Stifterverbandes, dem „Handelsblatt“.

Ziel ist, dass künftig mehr Promotionen in Kooperation von Unis und Unternehmen stattfinden, so der Stifterverband. Denn gut zwei Drittel der fast 200.000 Doktoranden jährlich verlassen die Uni – die meisten Richtung Wirtschaft. Doch nicht mal jede zehnte Doktorarbeit wird in Kooperation mit der Wirtschaft geschrieben.

„Bei Promotionen in Kooperation mit Unternehmen profitieren alle Seiten: Promovierende, Hochschule und das Unternehmen“, wirbt Meyer-Guckel für die Kooperationen. Denn viele Forschungsabteilungen der Unternehmen arbeiteten an hochaktuellen Forschungsfragen auf höchstem wissenschaftlichem Niveau und böten externen Doktoranden exzellente Forschungsinfrastrukturen.

Nach den Empfehlungen können Unternehmen zwar Kandidaten präsentieren,– aber allein die Uni entscheide, ob sie geeignet sind. Auch das Thema dürfen Betriebe vorschlagen – festgelegt wird es aber von Doktorand und dem betreuenden Professor. Das Thema solle „so gewählt werden, dass die Ergebnisse veröffentlicht werden können“, lautet der Rat des Stifterverbandes, der zusammen mit dem Arbeitgeberverband BDA, Konzernen und Rektoren erarbeitet wurde.

Sollte eine Frist nötig sein – etwa um ein Patent anzumelden – soll diese maximal sechs Monate dauern. Generell müssten Geheimhaltungsfragen möglichst zu Beginn der Promotion geklärt werden. Auch doppelte Loyalitäten will der Katalog möglichst ausschließen: Honorarprofessoren, die gleichzeitig beim Unternehmen beschäftigt sind, sollen „nicht als Erstbetreuer oder Prüfer des Doktoranden fungieren“. Das ist vor allem im Ingenieurwesen relevant, wo Professoren traditionell eine Praxiszeit in der Industrie hinter sich und so enge Kontakte haben.

Um zu verhindern, dass Unternehmen Professoren mit Geld ködern, damit diese Doktoranden annehmen, dürfe die Betreuung weder „gesondert vergütet“ noch mit einem Drittmittelauftrag gekoppelt werden. Professoren wird empfohlen, dass sie Doktorarbeiten allein nach deren Leistung benoten sollen – Promovierende aus Unternehmen dürften „nicht schlechter gestellt werden“.

Unternehmen müssten ihre eigene Rolle – vor allem nach außen – eindeutig definieren und „verzichten auf Formulierungen, die nahelegen, man könne im Unternehmen promovieren“. (dts)



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