Staat kann Unterhaltsvorschuss nur selten zurückholen

Der Staat schafft es nicht, den Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Mütter von unterhaltssäumigen Vätern einzutreiben. Das zeigen unveröffentlichte Zahlen des Bundesfamilienministeriums.
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Ein Vater mit seinem Kind.Foto: iStock
Epoch Times18. Februar 2019

Der Staat schafft es nur selten, den von ihm ausgezahlten Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende von den säumigen Elternteilen zurückzuholen.

Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf unveröffentlichte Zahlen des Bundesfamilienministeriums. Demnach sank die sogenannte Rückgriffsquote im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 13 Prozent.

2017 hatte sie demnach noch 19 Prozent betragen, im Jahr davor 23 Prozent. In absoluten Zahlen heißt das laut dem Bericht: 2018 wurden 2,1 Milliarden Euro an Unterhaltsvorschuss ausgezahlt, aber nur gut 270 Millionen wieder eingetrieben.

Alleinerziehende Mütter und Väter erhalten die staatliche Finanzhilfe, wenn das andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Als ein Grund für die gesunkene Rückholquote wird eine Gesetzesänderung von Mitte 2017 genannt. Vor der Reform bestand dieser Anspruch aber nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung. Dadurch sind die ausgezahlten Beträge laut „Süddeutscher Zeitung“ deutlich gestiegen.

Es gehe nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um viele Millionen für den Staat und die Einhaltung von Kinderrechten, sagte die Grünen-Haushaltspolitikerin Ekin Deligöz der Zeitung. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) müsse mit den Ländern „Klartext“ reden. (dpa)



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