Finanzaufsicht prüft höhere Kapitalanforderungen bei KfW

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Skyline von Frankfurt / MainFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times19. Februar 2017

Die Finanzaufsicht Bafin ist offensichtlich über IT-Mängel bei der staatlichen KfW-Bank besorgt. Bei Prüfungen im vergangenen Jahr sei die Bafin auf zahlreiche Probleme gestoßen und wolle nun für diese Risiken zusätzliche Kapitalanforderungen stellen, erfuhr das „Handelsblatt“ aus Regierungskreisen. Die Finanzaufsicht prüfe, von der KfW „wegen Mängeln in der Geschäftsorganisation“ einen Zuschlag beim Eigenkapital zu fordern, heißt es dazu in einem Ministeriumsvermerk.

Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums bestätigte dem „Handelsblatt“ auf Anfrage, dass es „im Rahmen üblicher Prüfungen in 2016 bei der KfW Feststellungen im Bereich der IT“ gegeben habe. „Diese Feststellungen können – bis zu deren Behebung – zur Anordnung zusätzlicher, temporärer Kapitalanforderungen durch die Bafin an die KfW führen“, sagte die Sprecherin. Die Bafin und die KfW wollten sich darüber hinaus zu dem Vorgang nicht äußern. Seit Anfang 2016 behandelt die Bafin die KfW wie eine gewöhnliche Geschäftsbank, das Förderinsitut muss fast alle Vorgaben des Kreditwesengesetzes erfüllen. In der Bundesregierung gibt es auch Sorge, ob unter diesen Regeln die so genannte ERP-Förderrücklage zum Eigenkapital gerechnet werden kann. Um das sicherzustellen, hat das Wirtschaftsministerium einen Antrag im Wirtschaftsausschuss des Bundestages eingereicht. Dabei geht es um 4,65 Milliarden Euro, wie es im Antrag heißt. Das entspreche „circa drei Prozentpunkten der Kapitalquote der KfW“. Die Bafin mache Druck, dass der Bundestag dem Antrag schnell zustimme, hieß es in Koalitionskreisen. Es gehe darum sicherzustellen, dass die Förderrücklage „zweifelsfrei“ zum harten Kernkapital angerechnet werde, sagte die BMF-Sprecherin. Bei Anrechnung der Förderrücklage sieht man die KfW in Regierungskreisen ausreichend gerüstet, um mögliche höhere Kapitalanforderungen der Bafin wegen der IT-Probleme zu erfüllen. „Eine Notwendigkeit zur Aufstockung des Eigenkapitals der KfW ist nicht erkennbar“, betonte die Sprecherin des Finanzministeriums. (dts)



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