35 Kinderehen in Thüringen laut Jugendministerium

In Thüringen leben mittlerweile 35 minderjährige Flüchtlinge, die in ihrer Heimat schon im Kindes- oder Jugendalter verheiratet wurden. 33 von ihnen sind Mädchen. Das berichtet der MDR unter Berufung auf das thüringische Jugendministerium.
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Symbolfoto aus Palestina.Foto: Mahmud Hams / Getty Images
Epoch Times9. August 2016

Die 35 minderjährig verheirateten Flüchtlinge, die in Thüringen bekannt wurden, stammen aus Afghanistan, dem Irak, dem Iran und aus Syrien. Sie seien bereits in ihrer Heimat verheiratet worden. 33 von ihnen seien Mädchen, so das thüringische Jugendministerium. Die Jüngsten von ihnen sollen heute gerade einmal 14 und 15 Jahre alt sein.

Die Zahlen beziehen sich laut Jugendministerium auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Ob auch deren Ehepartner mit nach Deutschland gekommen sind, werde von den Jugendämtern nicht erfasst, erklärte ein Ministeriumssprecher laut MDR.

Hunderte Kinderehen unter Asylbewerbern

Im Juni berichtete die „Bildzeitung“, dass unter den Hunderttausenden Flüchtlingen und Migranten, die in den der vergangenen Monaten in Deutschland registriert wurden, Hunderte Kinderehen waren.

In Bayern sei man bis Ende April auf 161 Fälle verheirateter Asylbewerber unter 16 aufmerksam geworden und auf 550 Fälle von Verheirateten unter 18 Jahren. In Baden-Württemberg seien es 117 Fälle, in Nordrhein-Westfalen mindestens 188 Fälle.

Vergangene Woche ergab eine Kleine Anfrage der AfD in Hamburg, dass es in der Hansestadt 15 Kinderehen gibt.

Eine Diskussion um die Kinderehen war entflammt, nachdem das Oberlandesgericht Bamberg eine 15-jährige Syrerin als rechtmäßig mit ihrem 21-jährigen Cousin verheiratet ansah.

Laut UNICEF und der SOS-Kinderdörfer werden vor allem in islamischen und hinduistischen Ländern jährlich 15 Millionen Mädchen unter 18 Jahren zwangsverheiratet. Oft seien sie ihrem meist deutlich älterem Ehemann schutzlos ausgeliefert, würden sexuell missbraucht und hätten Probleme bei Schwangerschaft und Geburt.

Im traditionellen islamischen Recht wird teilweise davon ausgegangen, dass Mädchen schon mit neun Jahren, Jungen mit zwölf Jahren heiratsfähig sind. (rf)



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