Ärger wegen Hundeverbots-Schild: „Asylanten müssen draußen bleiben“

Empörung in einer bayerischen Gemeinde: In Selb hat ein Ladenbesitzer das Schild "Asylanten müssen draußen bleiben" in sein Schaufenster gestellt. Auf dem Schild ist neben dem Spruch ein Hund abgebildet. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln nun wegen Verdachts auf Volksverhetzung.
Titelbild
Ein Ladenbesitzer im bayerischen Selb hatte ein Hunde-Verbotsschild mit der Aufschrift: "Asylanten müssen draußen bleiben" in sein Ladenfenster gestellt.Foto: Twitter Screenshot / Frankenpost
Epoch Times26. August 2016

Im bayerischen Selb (Fichtelgebirge) hat ein Ladenbesitzer ein Hunde-Verbotsschild mit der Aufschrift: „Asylanten müssen draußen bleiben“ in sein Ladenfenster gestellt. Es scheine, der Ladenbesitzer würde Asylanten mit Hunden gleichsetzen, deshalb werde ermittelt, ob das Schild den Straftatbestand der Volksverhetzung oder Beleidigung erfüllt, so der Polizeisprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken gegenüber dem „Bayerischen Rundunk“ (BR).

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hof auf Anfrage des BR mitteilte, habe die Polizei das Schild beschlagnahmt. Als Begründung für die Beschlagnahme hieß es demnach, die Aufschrift auf dem Schild zusammen mit dem abgebildeten Hund würde Asylbewerber herabwürdigen. Unter anderem müsse man nun ermitteln, ob hinter dem Aufstellen des Schildes ein ausländerfeindliches Motiv stehe.

„Ausländerfeindlichkeit ist keine Straftat“

Noch sei nicht sicher, ob das Schild strafrechtlich als volksverhetzend oder beleidigend einzustufen sei, so der Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken zur Zeitung. Hier gelte das Hausrecht und jeder Bürger könne selbst entscheiden, wen er in sein Geschäft lasse und wen nicht. Zudem sei „Ausländerfeindlichkeit keine Straftat, sondern eine Gesinnung“. Noch sei der Geschäftsmann nicht vernommen worden. Ob ein Strafantrag gegen ihn gestellt wird, oder nicht, werde in den nächsten Wochen entschieden.

Sollte die Staatsanwaltschaft entscheiden, dass keine Beleidigung oder Volksverhetzung vorliege, wolle die Polizei trotzdem das Gespräch mit dem Ladenbesitzer suchen und „an seine Vernunft appellieren“. (dk)



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