Angriffe auf Polizisten werden künftig stärker geahndet – Bis zu fünf Jahre Haft für Übergriffe auf Einsatzkräfte

Mit der Mehrheit der schwarz-roten Koalition hat der Bundestag höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute beschlossen. Künftig drohen für solche Attacken bis zu fünf Jahre Haft.
Titelbild
Polizei unterwegs.Foto:  Arne Dedert/dpa
Epoch Times28. April 2017

Wer Polizisten oder Rettungskräfte angreift, muss künftig mit härteren Strafen rechnen: Das am Donnerstag verabschiedete Gesetz legt fest, dass Attacken gegen Polizisten oder andere Amtsträger künftig schon bei „allgemeinen Diensthandlungen“ wie einer Streifenfahrt mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Bisher war dies nur im Zusammenhang mit einer „Vollstreckungshandlung“ wie einer Festnahme möglich.

Mit der Neuregelung will der Gesetzgeber der wachsenden Zahl an Übergriffen auf Polizeibeamte und Rettungskräfte Rechnung tragen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von einem „Zeichen für alle, die Tag und Nacht ihren Kopf für unsere Sicherheit hinhalten“.

In dem geplanten neuen Strafrechtsparagrafen 114 heißt es wörtlich: „Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ (afp)



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