Anstehende Erhöhung des Mindestlohns sorgt für Streit

Seit Anfang 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Bei der Entscheidung über die künftige Höhe hat sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne zu orientieren, die das Statistische Bundesamt im Tarifindex zusammenfasst.
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Es geht um mehr als eine Hand voll Cents: In drei Wochen soll der künftige Mindestlohn feststehen.Foto: Stefan Sauer/Archiv/dpa
Epoch Times9. Juni 2016
Drei Wochen vor der Entscheidung spitzt sich der Streit über die künftige Höhe des Mindestlohns zu. Gewerkschaften und SPD betonten, es gebe gesetzlichen Spielraum für eine deutliche Erhöhung.

Arbeitgeber und der CDU-Wirtschaftsflügel pochten auf eine enge Auslegung der Vorgaben. Zu entscheiden hat darüber die Mindestlohnkommission.

Mit dem Vorsitzenden Jan Zilius entscheiden in der Kommission jeweils drei Spitzenvertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Anpassung. Zwei Vertreter der Wissenschaft haben beratende Funktion. Die Entscheidung muss laut Gesetz bis zum 30. Juni fallen. Laut Fahrplan der Kommission soll sie am 28. Juni getroffen werden.

Seit Anfang 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Bei der Entscheidung über die künftige Höhe hat sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne zu orientieren, die das Statistische Bundesamt im Tarifindex zusammenfasst.

„Es gibt überhaupt keine Veranlassung, auch nur einen Cent über den Tarifindex hinauszugehen“, sagte die Geschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA, Ingrid Hartges, der Deutschen Presse-Agentur. „Das wäre eine Fortsetzung der Eingriffe in die Tarifautonomie.“

Gemäß dieser Vorgabe dürfte der Mindestlohn künftig unter 8,80 Euro bleiben. Denn der Tarifindex lag im Mai bei plus 3,1 Prozent im Vergleich zu Dezember 2014. Laut einer Simulation dürften es im Juni plus 3,2 Prozent sein, wie eine Sprecherin des Statistischen Bundesamts sagte.

Burkhard Siebert, Vize-Chef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, sagte der dpa dennoch: „Der gesetzliche Mindestlohn sollte ab 2017 deutlich über neun in Richtung zehn Euro steigen.“

Arbeitgebervertreter Reinhard Göhner hatte betont, Spielraum für Verhandlungen gebe es nicht. Der Vorsitzende der IG BAU, Robert Feiger, hatte hingegen eine stärkere Anhebung verlangt als durch die reine Tarifentwicklung bis dann vorgegeben. Im Mindestlohngesetz ist von einer Abwägung die Rede, die die Kommission auch unter Berücksichtigung unter anderem des angemessenen Schutzes der Arbeitnehmer zu treffen habe. Laut der Geschäftsordnung der Kommission gilt zunächst aber die Maßgabe des Tarifindexes.

Die Arbeitgeber lehnen insbesondere die Forderung der Gewerkschaften ab, auch die Tarifabschlüsse für die Metall- und Elektroindustrie sowie für den öffentlichen Dienst zu berücksichtigen. Der Index bis Juni enthält diese noch nicht.

Der Chef des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion, Christian von Stetten (CDU), sagte der dpa, der Vorschlag der Gewerkschaften dürfe nicht umgesetzt werden. „Die Mindestlohnkommission tagt unabhängig von der Politik, aber an Recht und Gesetz müssen sich die Mitglieder ebenfalls halten.“

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katja Mast, hingegen betonte: „Wir wollen eine Gesamtabwägung, wie sie im Gesetz steht. Dabei sollte ein angemessener Mindestschutz berücksichtigt werden.“ Sie erwarte eine angemessene Erhöhung, die den Wert der Arbeit steigere.

(dpa)


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