Aussichtslose Asylfälle überlasten Verwaltungsgerichte – AfD fordert Überprüfung der Asylhilfe-Industrie

Die Verwaltungsgerichte in Berlin sind überlastet mit aussichtslosen Asylverfahren: 2015 machten die Asylklagen 9,5 Prozent der Fälle aus, nun sind es 61 Prozent. Hanno Bachmann (AfD) fordert, die Asylhilfe-Industrie zu überprüfen.
Epoch Times16. Juli 2017

Hanno Bachmann, Mitglied der Fraktion der Alternative für Deutschland im Berliner Abgeordnetenhaus, kritisiert die erhebliche Überlastung der Verwaltungsgerichte durch aussichtslose Asylverfahren und gab folgende Presseerklärung heraus:

„Aus der Antwort des Senats zu meiner schriftlichen Anfrage (DS 18/11567) ergibt sich, dass die Zahl der Verfahren wegen Asylangelegenheiten vor den Verwaltungsgerichten in den letzten beiden Jahren massiv angestiegen ist. So gingen 2015 noch 1.376 Klagen wegen Asylsachen bei den Gerichten ein. 2016 waren es bereits 8.122 Klagen und allein im ersten Quartal des laufenden Jahres wurden weitere 4.957 Klagen verzeichnet.

Wenn man letztere Zahl auf das Gesamtjahr 2017 hochrechnet, ergibt sich eine Zunahme der Asylklagen von 1.340 Prozent innerhalb von nur zwei Jahren. Bei jeder mit Asylverfahren befassten Kammer am VerwG sind inzwischen im Schnitt 637 offene Asylverfahren anhängig.

Asylklagen machen mehr als 61 Prozent der Fälle aus – 2015 waren es 9,5 Prozent

Ebenso erschreckend ist das Ergebnis, wenn man die Zahl der Verfahren in Asylsachen in Relation zu den insgesamt an den Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren setzt: 2015 machten die Klagen in Asylsachen noch bei 9,5 Prozent, so waren es im ersten Quartal 2017 bereits mehr als 61 Prozent.

Dies geht auch finanziell massiv zu Lasten der Allgemeinheit, die in der Regel nicht nur die Prozesskostenhilfe der klagenden Asylbewerber, sondern auch deren gesamten Lebensunterhalt während der Dauer des Verfahrens weiter finanzieren muss.

Führt man sich schließlich noch vor Augen, dass im ersten Quartal 2017 selbst unter Berücksichtigung des einstweiligen Rechtsschutzes lediglich 3,6 Prozent der abgeschlossenen Verfahren zu Gunsten der Kläger ausgingen, wird offenbar, dass die Verwaltungsgerichte sich mit einer Flut aussichtsloser Verfahren herumschlagen müssen.

Diese dürften letztlich nur dem Zweck dienen, den Aufenthalt der Klagenden in Deutschland weit über den Abschluss ihres Asylverfahrens hinaus zu verlängern.

Anzahl der Richter erhöhen – Asylhilfe-Industrie überprüfen

Daraus ergeben sich zwei Forderungen: Erstens muss die Zahl der Richter an den Verwaltungsgerichten deutlich erhöht werden, um die massiv angestiegene Zahl von Verfahren bewältigen zu können. Zwar konnten die vorhandenen Richter die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Asylsachen mit zunehmender Erfahrung in diesem Rechtsgebiet deutlich verringern.

Aber die hohe Zahl dieser Fälle und ihr erdrückend hoher Anteil an den gesamten Verwaltungsgerichtsverfahren sorgen dafür, dass die Verwaltungsgerichte insgesamt erheblich länger für die Bearbeitung von Fällen brauchen.

Leidtragende sind dabei vor allem auch deutsche Rechtssuchende, denen zum Beispiel eine dringend benötigte Baugenehmigung versagt wurde, und die wegen der hohen Belastung der Gerichte länger auf eine Entscheidung in ihrer Sache warten müssen. Dem muss durch verstärkte Einstellung von Richtern entgegengewirkt werden. Dies wird auch ein Thema in den anstehenden Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 sein müssen.

Zweitens muss der Sumpf der Asylhilfe-Industrie genau untersucht und gegebenenfalls trocken gelegt werden. Ein wichtiger Zweck vieler so genannter Asylhilfevereine dürfte es sein, abgelehnte Asylbewerber zu aussichtslosen Klagen zu animieren, um so das missliebige Asylrecht zu sabotieren und eigentlich fällige Abschiebungen solange wie möglich zu verhindern – zum Schaden der Steuerzahler.

Es kann nicht sein, dass derartige Vereinigungen ihre antistaatlichen Umtriebe auch noch durch staatliche Zuschüsse finanzieren.“ (ks)

Quelle: AfD Landesverband Berlin



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