Bayern verzichtet auf angedrohte Klage gegen Ehe für alle

Bayern verzichtet auf die angedrohte Klage gegen die Ehe für alle. Nach der Vorlage von zwei Rechtsgutachten sei klar, dass "gewichtige Gründe" für die Verfassungsmäßigkeit des Bundesgesetzes sprächen, teilte die bayerische Staatskanzlei mit.
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Zwei bayrische Brezel.Foto: istock
Epoch Times6. März 2018

Bayern verzichtet auf die angedrohte Klage gegen die Ehe für alle. Nach der Vorlage von zwei Rechtsgutachten sei klar, dass „gewichtige Gründe“ für die Verfassungsmäßigkeit des im vergangenen Jahr beschlossenen Bundesgesetzes sprächen, teilte die bayerische Staatskanzlei am Dienstag in München nach einer Kabinettssitzung mit.

Demnach kamen die Gutachter zu dem Schluss, dass der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschritten wurde. Auch genieße die Ehe trotz der Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare weiter einen hohen Verfassungsrang. „Die Gutachter haben also kein rechtlich zwingendes Argument gefunden, dass das Gesetz für die Ehe für alle gegen das Grundgesetz verstößt“, erklärte die Staatskanzlei.

Der Grünen-Landtagsfraktionschef Ludwig Hartmann erklärte, die Klageandrohung sei eine „Platzpatrone der CSU“ im Bundestagswahlkampf gewesen. Es sei schade, dass es juristischer Gutachten bedürfe, damit Ministerpräsident Horst Seehofer und die CSU gesellschaftliche Realitäten anerkennen würden.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte, dass in Bayern „Vernunft über das Ressentiment“ gesiegt habe. Die Eheöffnung bilde „den gesellschaftlichen Wandel ab, dass nicht das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein, darüber entscheiden, ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht“, erklärte die bayerische LSVD-Vertreterin Hannah Lea. (afp)

Siehe dazu:

Bayern lässt Verfassungsmäßigkeit von Ehe für alle prüfen



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