BKA-Trojaner: „Schaut den Leuten quasi beim Denken zu“

Die Grünen haben "erhebliche Zweifel" daran, dass der vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelte Bundestrojaner verfassungskonform eingesetzt werden kann. Der Chaos Computer Club hatte 2011 bereits Sicherheitslücken entdeckt und hält auch dieses Mal eine legale Software für unmöglich.
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Computer-NutzerFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times22. Februar 2016

Die Grünen haben "erhebliche Zweifel" daran, dass der vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelte Bundestrojaner verfassungskonform eingesetzt werden kann. "Die Bundesregierung muss die Rechtmäßigkeit des Einsatzes und die Verfassungskonformität des Programms nachweisen. 

Dies geht nur, wenn der dem Programm zugrundeliegende Quellcode offengelegt wird", erklärte Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen und Sprecher für Netzpolitik, am Montag mit Blick auf Medienberichte, denen zufolge der Bundestrojaner in Kürze die Einsatzgenehmigung erhalten soll.

"Bezüglich der Verfassungskonformität der `Online-Durchsuchung` bestehen seit Jahren erhebliche Zweifel. Bisherige Programme konnten die extrem hohen rechtlichen Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht einhalten."

Das Innenministerium hat den Einsatz des Bundestrojaners zur Ausspähung von Computern genehmigt. Die technischen Tests und der notwendige rechtliche Vorlauf seien abgeschlossen, teilte das Ministerium am Montag mit. Wenn die Voraussetzungen erfüllt seien, könne der Bundestrojaner nun jederzeit zum Einsatz kommen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2008 die Online-Durchsuchung mittels einer Überwachungssoftware zwar gebilligt, aber an enge Bedingungen geknüpft: So müssen Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr etwa von Leib, Leben und Freiheit eines Menschen bestehen. Die Grünen hatten "erhebliche Zweifel" daran geäußert, dass der vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelte Bundestrojaner verfassungskonform eingesetzt werden kann. 

Chaos Computer Club: "Man schaut den Leuten quasi beim Denken zu"

Im Jahr 2011 kam es bereits nicht zur Verwendung des “Bundes-Trojaners”, der ehemaligen Schnüffelsoftware des BKA. Damals hatte der Chaos Computer Club der Software beträchtliche Sicherheitslücken nachgewiesen.

Das Programm diene der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, des Mithörens und -lesens laufender Gespräche und Chats per Computer und Smartphone über das Internet, schreibt n-tv.

Aber die Online-Überwachung müsse sich ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränken und dies durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sicherstellen.

Eine solche Abgrenzung sei technisch mit der neuen Software, die das Bundesinnenministerium zum Einsatz bringen möchte, nach wie vor nicht möglich, urteilt der Chaos Computer Club (CCC).

"Die prinzipielle Unterscheidung zwischen einem Trojaner, der nur Kommunikation ausleiten soll und einem, der generell auch zum Beispiel zur Raumüberwachung geeignet ist, ist nicht zu treffen", so der CCC-Sprecher Frank Rieger gegenüber dem Deutschlandfunk. "Man schaut den Leuten quasi beim Denken zu, wenn man ihre Tastatur mitliest." Rieger glaube demnach nicht, dass das Bundeskriminalamt diese Hürden nun vollständig erfüllen kann. (dk/dts)



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