Bundeswehr bereitet sich auf Einsätze mit Polizei im Inneren vor

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Bundeswehr-SoldatenFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times9. Juli 2016

Die Bundeswehr bereitet sich gegenwärtig auf Übungen mit der Polizei für einen Einsatz im Innern vor. Entsprechende Planungen sollen bereits nach Veröffentlichung des neuen Weißbuches zur Sicherheitspolitik in der kommenden Woche beginnen, wie das Verteidigungsministerium auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Samstagsausgabe) bestätigte. Damit setzen die Streitkräfte eine Einigung in der großen Koalition um, die den Weg frei machen soll, die Bundeswehr auch im Falle eines schweren Terroranschlages als Amtshilfe für die Polizei des Bundes und der Länder einzusetzen.

In der Koalition hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass dieses Vorgehen ohne Änderung des Grundgesetzes möglich sei. Bisher war argumentiert worden, die Streitkräfte könnten im Innern nur bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen aushelfen. Rechtsgrundlage ist Artikel 35 des Grundgesetzes, der die Amtshilfe der Streitkräfte für die Bundesländer zur „Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung“ in Fällen „von besonderer Bedeutung“ regelt. „Wir wollen und brauchen keine Grundgesetzänderung“, sagte Rainer Arnold, der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die geplanten Übungen von Bundeswehr und Polizei seien „hilfreich“. Sie sollten verhindern, dass „durch ungeübte Abläufe Probleme entstehen“. Auch Henning Otte, verteidigungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, betonte, gemeinsame Übungen zwischen Bundeswehr und Polizei seien in Zeiten der verstärkten Terrorgefahr „ein Schritt in die richtige Richtung“. Zuletzt hätten die Terroranschläge von Paris und Brüssel gezeigt, dass „in bestimmten Situationen ein Einsatz von Streitkräften im Innern sinnvoll sein kann, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.“ Dies gelte besonders, „wenn die Polizei an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit stößt“, so Otte.

(dts Nachrichtenagentur)



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