De Maizière: Vorgaben für straffällige Asylbewerber überdenken

Bislang gelte in Deutschland die Regel, dass sich erst eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung auf ein Asylverfahren auswirke, sagte de Maizière am Mittwoch in Berlin. „Wir werden darüber zu reden haben, ob das nicht geändert werden muss.“
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Flüchtlinge in Europa.Foto: Getty Images
Epoch Times6. Januar 2016

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat angesichts der jüngsten Übergriffe in Köln eine mögliche Verschärfung der Vorgaben für straffällige Asylbewerber ins Gespräch gebracht. Bislang gelte in Deutschland die Regel, dass sich erst eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung auf ein Asylverfahren auswirke, sagte de Maizière am Mittwoch in Berlin. „Wir werden darüber zu reden haben, ob das nicht geändert werden muss.“

Für jemanden, der sein Asylverfahren bereits durchlaufen habe und eine Straftat begehe, gebe es ohnehin keinen Abschiebeschutz, sondern es gebe hier die üblichen Ausweisungsregelungen für Ausländer. De Maizière betonte: „Wer (…) schwere Straftaten begeht, in welchem Status er sich auch immer befindet, der muss damit rechnen, aus Deutschland abgeschoben zu werden.“

Der Minister mahnte aber, zunächst seien die Ermittlungen zu den Hintergründen der Vorfälle in Köln abzuwarten. In der Silvesternacht waren nach Angaben der Polizei auf dem Platz vor dem Bahnhof in Köln zahlreiche Frauen im Getümmel sexuell bedrängt und beklaut worden. Inzwischen wurden mehr als 100 Anzeigen erstattet.

Über die Täter weiß die Polizei noch nicht viel. Nach Angaben von Augenzeugen und Opfern sollen sie größtenteils nordafrikanischer oder arabischer Herkunft sein. Bislang gibt es laut Polizei keine Belege, dass Asylbewerber darunter waren. (dpa)



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