Gettho-Bildung vermeiden: De Maizière will Asylanten Wohnort vorschreiben

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will anerkannten Asylbewerbern für gewisse Zeit den Wohnort vorschreiben. Ein DPA-Bericht.
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Asylheim in Karlsruhe:  Bundesinnenminister de Maizière will anerkannten Bewerbern für eine bestimmte Zeit den Wohnort vorschreiben.Foto: Archiv/dpa
Epoch Times21. Februar 2016

„Eine Wohnortzuweisung für Flüchtlinge halte ich für dringend geboten, um Ballungsräume von den Risiken einer Ghettobildung zu entlasten“, sagte der CDU-Politiker der „Welt am Sonntag“. Nach Informationen der Zeitung hat das Innenministerium bereits Eckpunkte für eine entsprechende Regelung im Aufenthaltsgesetz erarbeitet. Über die Verteilung von Migranten auf bestimmte Wohnorte sollen demnach die Bundesländer entscheiden.

Für "Gerechtigkeit" und "Integration"

Der Koalitionspartner SPD unterstützt das Vorhaben grundsätzlich. Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte: „Eine Wohnortzuweisung für einen gewissen Zeitraum kann ein sinnvolles, ergänzendes Instrument sein, wenn es richtig ausgestaltet ist.“ Dabei sollte die Situation auf dem Wohnungsmarkt der jeweiligen Bundesländer eine wichtige Rolle spielen. De Maizière müsse jetzt einen „rechtlich tragfähigen Vorschlag“ für eine gesetzliche Regelung vorlegen.

Auch der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sprach sich für eine entsprechende Regelung aus. „Damit wir in zehn Jahren über eine gelungene Integration der Flüchtlinge sprechen können, brauchen wir jetzt eine Wohnsitzauflage“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. „Die Bürger müssen sehen, dass es mit der Verteilung der Lasten, die mit der Unterbringung von Flüchtlingen verbunden sind, gerecht zugeht.“

Vorbild für die Pläne de Maizières ist laut „Welt am Sonntag“ das frühere Wohnortzuweisungsgesetz für Spätaussiedler. Dies hatte in den 90er-Jahren alle neu zugewanderten Spätaussiedler für einen festgelegten Zeitraum an einen zugewiesenen Wohnort gebunden. Ab 1996 waren Sanktionen möglich: Wer vor Ablauf von zwei Jahren den Wohnort wechselte, verlor den Anspruch auf Sozialleistungen. Das Gesetz ist inzwischen ausgelaufen.



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