Ein von Hartz-IV-Leistungen angespartes Vermögen dürfen Arbeitslose nicht behalten

Ein 60-jähriger Mann aus Sachsen-Anhalt darf sein von Hartz-IV-Leistungen Erspartes nicht behalten. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel.
Epoch Times12. Oktober 2017

Auch ein von Hartz-IV-Leistungen angespartes Vermögen dürfen Arbeitslose nicht behalten. Wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, gilt Anderes nur für Altersvorsorgeprodukte, auf die der Arbeitslose momentan keinen Zugriff hat. (Az: B 4 AS 19/16 R)

Damit unterlag ein im Streitjahr 60-jähriger Mann aus Sachsen-Anhalt der Anklage. Von seinen Hartz-IV-Leistungen hatte er sich über die Jahre 18.540 Euro angespart hatte, darunter eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von 16.800 Euro. Das Jobcenter Mansfeld-Südharz meinte, dies müsse er verwerten. In seiner Klage gab der Mann an, aus Härtegründen müsse es hier eine Ausnahme geben. Schließlich habe er sich das Geld „vom Munde abgespart“.

Dem widersprach nun das BSG. Die Verwertung eines aus „nicht benötigten Hilfeleistungen“ angesparten Vermögens bedeute keine besondere Härte. Das Gesetz sehe hier eine Schonung nicht vor. Soweit aus den Hartz-IV-Leistungen Ansparungen möglich sind, seien diese für größere Ausgaben gedacht, etwa den Ersatz kaputter Haushaltsgeräte. Hierfür könne der Arbeitslose einen Vermögensfreibetrag von 750 Euro geltend machen, zudem den Grundfreibetrag von 9000 Euro.

Zusätzliche altersabhängige Freibeträge für die Altersvorsorge gebe es nur für entsprechende Lebensversicherungen, auf die gegenwärtig kein Zugriff besteht. Im Streitfall soll daher das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt noch klären, ob eine zeitnahe Verwertung der Lebensversicherung überhaupt möglich war. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion