Elf Strafverfahren gegen Amri seit Einreise nach Deutschland – Darunter versuchte Tötung, Körperverletzung, Verstoß gegen das Asylgesetz

Die Vorwürfe gegen Anis Amri in den Ermittlungsverfahren vor dem Berliner Anschlag reichen laut "Express" von der unerlaubten Einreise bis zu einer möglichen Beteiligung an einem versuchten Tötungsdelikt. Ferner werden demnach gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Diebstahl, Leistungsbetrug, Handel mit Betäubungsmitteln, mittelbare Falschbeurkundung, Schwarzfahren, Verstoß gegen das Asylgesetz, Diebstahl von zwei Mobiltelefonen, unerlaubter Aufenthalt und Urkundenfälschung genannt.
Titelbild
Polizist nach Berlin-Attentat. 31. Dezember 2016.Foto: Adam Berry/Getty Images
Epoch Times14. Februar 2017

Der Berlin-Attentäter Anis Amri hat einem Bericht zufolge intensiver im Fokus der deutschen Justiz gestanden als bisher bekannt. Mindestens acht Staatsanwaltschaften in drei Bundesländern hätten elf unterschiedliche Ermittlungsverfahren gegen den Tunesier geführt, berichtete der Kölner „Express“ am Dienstag in seiner Onlineausgabe. Die Zeitung berief sich auf eine Aufstellung, die Justizminister Heiko Maas (SPD) nach einer Abfrage aller Bundesländer veranlasst habe.

Der im Juli 2015 nach Deutschland eingereiste Amri hatte am 19. Dezember 2016 den Lastwagenanschlag auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz mit zwölf Toten und etwa 50 Verletzten verübt. Der abgelehnte Asylbewerber war seit geraumer Zeit von deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft. Amri wurde mehrere Tage nach dem Attentat bei einer Polizeikontrolle in Italien erschossen.

Die Vorwürfe gegen Amri in den Ermittlungsverfahren vor dem Berliner Anschlag reichen laut „Express“ von der unerlaubten Einreise bis zu einer möglichen Beteiligung an einem versuchten Tötungsdelikt. Ferner werden demnach gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Diebstahl, Leistungsbetrug, Handel mit Betäubungsmitteln, mittelbare Falschbeurkundung, Schwarzfahren, Verstoß gegen das Asylgesetz, Diebstahl von zwei Mobiltelefonen, unerlaubter Aufenthalt und Urkundenfälschung genannt.

Dem Bericht zufolge gab es zu dem Tunesier Ermittlungen bei den Staatsanwaltschaften in Arnsberg, Duisburg und Kleve in Nordrhein-Westfalen, den Behörden in Freiburg, Ravensburg und Karlsruhe in Baden-Württemberg sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Berlin. Das Land Hessen prüfe zudem zudem derzeit noch, ob es sich in zwei weiteren Ermittlungsverfahren um Amri gehandelt habe.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Heck vertrat in der Zeitung die Auffassung, Umfang und Ausmaß der strafrechtlichen Verfahren gegen Amri würfen „zahlreiche neue Fragen auf, insbesondere an das Land Nordrhein-Westfalen“. „Warum haben die dortigen Behörden die zahlreichen Verfahren nicht zusammengeführt und die längst überfällige Abschiebung zügig vorangetrieben?“, fragte er. (afp)



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