Erfolg für Facebook: Soziales Netzwerk muss Hetzbeiträge nicht suchen und löschen

Facebook muss in seinem Netz weiterhin nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen einen Flüchtling suchen und diese löschen. Das hat das Landgericht Würzburg entschieden. 
Titelbild
Angela Merkel und der Flüchtling der gegen Facebook vor Gericht zog.Foto: Getty Images
Epoch Times7. März 2017

Das soziale Netzwerk Facebook hat im Rechtsstreit um verleumderische Falschmeldungen über einen syrischen Flüchtling einen Erfolg errungen.

Das Landgericht Würzburg wies in einer am Dienstag verkündeten Entscheidung den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück. Facebook sei „weder Täter noch Teilnehmer der hier unstreitigen Verleumdungen“, hieß es zur Begründung. Bei den strittigen Einträgen handle es sich um „fremde Inhalte der Nutzer des Portals“.

Der Flüchtling hatte erreichen wollen, dass Falschmeldungen über ihn nach einem Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in dem sozialen Netzwerk gelöscht werden. Das im September 2015 entstandene Bild wurde später für Fotomontagen genutzt, die auf Facebook verbreitetet wurden. Der Syrer wurde dabei mit Anschlägen und Verbrechen in Verbindung gebracht. (afp)



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