Europarechts- und verfassungswidrig: Kauder rückt von Maas` Netzwerkdurchsetzungsgesetz ab

Vor kurzem hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages festgestellt, das von Justizminister Maas vorgelegte Gesetz zur Löschung "strafbarer Fake News" und "Hetze" im Internet sei europarechts- und verfassungswidrig.
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Epoch Times17. Juni 2017

Unionsfraktionschef Volker Kauder rückt deutlich von dem Plan ab, das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Heiko Maas (SPD) noch in der kurzen Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode zu beschließen.

„Herr Kauder wartet nun die Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss am 19. Juni ab“, sagte ein Unions-Fraktionssprecher auf „Focus“-Anfrage. „Auch auf Grundlage dieser Anhörung wird sich die Fraktion dann bis Ende Juni ein abschließendes Urteil bilden.“

Außerdem, so Kauder, stehe die Entscheidung der EU-Kommission noch aus, ob sie europarechtliche Einwände erhebt.

Vor kurzem hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages festgestellt, das von Maas vorgelegte Gesetz zur Löschung „strafbarer Fake News“ und „Hetze“ im Internet sei europarechts- und verfassungswidrig. Zahlreiche CDU- und CSU-Abgeordnete lehnen es deshalb ab, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu beschließen. (dts)



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