Gerichtsurteil: AfD darf Stadthalle von Rottweil für Wahlkampf nutzen

Die AfD darf die Stadthalle von Rottweil am 18. September für eine Wahlkampfveranstaltung nutzen, entschied heute der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.
Titelbild
Eine AfD-Wahlveranstaltung am 6. September 2017 in Pforzheim. Am 18. September darf die Partei die Stadthalle von Rottweil für ihren Wahlkampf nutzen.Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Epoch Times8. September 2017

Die AfD in Baden-Württemberg hat vor Gericht die Nutzung der Stadthalle von Rottweil für eine Wahlkampfveranstaltung durchgesetzt. Die Partei dürfe dort wunschgemäß am 18. September eine Wahlkampfveranstaltung abhalten, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss im Eilverfahren. Eine als Hindernis für die Vermietung angegebene Nutzung durch einen Sportverein müsse dagegen zurückstehen.

Die AfD bekam mit dieser unanfechtbaren Entscheidung ihren Wunschtermin. Diesen und zwei hilfsweise angegebene Termine hatte die Stadt unter Hinweis auf verabredete Nutzungen durch Sportvereine und eine Hochzeitsgesellschaft zuvor abgelehnt.

Das Gericht entschied nun, dass eine Stadthalle zwar grundsätzlich nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben werden dürfe. Allerdings habe die Stadt auch schon früher den Sportbetrieb hinter andere Veranstaltungen wie Blutspendeaktionen und Musikfeste zurückgestellt. Unter anderem wegen des Schutzes der Parteien durch das Grundgesetz habe die AfD nun Anspruch auf die Halle.

Zuvor war bereits die Stadt Nürnberg vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, der AfD den Mietvertrag für ihre Meistersingerhalle wegen umstrittener Äußerungen des Spitzenkandidaten Alexander Gauland zu kündigen. (afp)

 



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