Grüne: Gesetz gegen Kinderehen ist „populistisch“ und ein „Verstoß gegen internationales Recht“

Die Grünen-Rechtspolitikerin Katja Keul kritisierte den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderehen als "populistisch" und "Verstoß gegen internationales Recht".
Titelbild
Nachgestellte Hochzeit zwischen einem Kind und einem 47-Jährigen. Initiiert von Amnesty International.Foto: GABRIEL BOUYS/AFP/Getty Images
Epoch Times1. Juni 2017

Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderehen, über welches der Bundestag an diesem Donnerstag abschließend berät, bleibt bis zuletzt heftig umstritten.

Die Grünen-Rechtspolitikerin Katja Keul kritisierte den Entwurf in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ als populistisch und Verstoß gegen internationales Recht. Keul bemängelte, dass Eheschließungen von unter 16-Jährigen nach dem Gesetzentwurf für nichtig erklärt werden sollen.

„Damit wird denjenigen, die wir eigentlich schützen sollten, ihre Unterhalts-, Versorgungsausgleichs- und Erbansprüche genommen“, sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete. Sie plädierte stattdessen erneut für eine für die Betroffenen weniger einschneidende Möglichkeit: die Aufhebung der Ehen.

Keul betonte, die Bundesregierung kenne die Problematik, habe sich aber wider besseren Wissens für die andere Variante, die Nichtigkeit, entschieden. „Das ist purer Populismus aus der Feder der CSU.“

Künftiges Gesetz verstößt gegen verschiedene internationale Gesetze

Zudem verstoße das Gesetz gegen die Kinderrechtskonvention, die Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention und nicht zuletzt auch gegen Artikel 6 des Grundgesetzes mit seinem besonderen Schutz von Ehe und Familie.

Mit dem Gesetz will die Regierungskoalition auf die wachsende Zahl von Kinderehen vor allem unter Flüchtlingen antworten. Ehen minderjähriger Flüchtlinge müssen die Jugendämter künftig zwingend den Gerichten melden.

War ein Partner bei der Heirat jünger als 16, soll die Ehe pauschal nichtig sein. Bei Eheschließungen zwischen 16 und 18 Jahren müssen die Gerichte prüfen, ob ein Härtefall vorliegt und die Ehe ausnahmsweise wirksam ist. (dts)



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