Kanzlerin Merkel: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt“ + Video

Kanzlerin Merkel sagte auf der Landesvertretervesammlung 2017: "Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt." Ein Youtube-Kommentar sagt dazu: "Mit diesem Satz hat Angela Merkel eine rote Linie überschritten. Sie ist eine offene Feindin des Grundgesetzes. Artikel 20 GG und 116 GG, sämtliche Grundgesetzkommentare und Urteile definieren das Staatsvolk als Gesamtheit der deutschen Staatsbürger."
Titelbild
Angela MerkelFoto: Sean Gallup/Getty Images
Von 26. Februar 2017

Kanzlerin Merkel sagte auf der Landesvertreterversammlung 2017: „Ich weiß, dass es nicht richtig ist, immer wieder mit der deutschen Vergangenheit zu kommen. Und trotzdem war die Zeit der deutschen Einheit, als der Eiserne Vorhang fiel, die Zeit, als Europa zusammengewachsen ist, eine wunderbare Zeit.“

„Und deshalb gibt es auch keinerlei Rechtfertigung, dass sich kleine Gruppen aus unserer Gesellschaft anmaßen zu definieren, wer das Volk ist. Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt. Und das lassen wir uns nicht nehmen.“

Zuvor sagte sie nach Angaben der „IKZ-online“ noch: „Und liebe Freunde das alles in einer tiefen Überzeugung, so wünsche ich es mir jedenfalls, dass das Land, in dem wir heute leben, ein Land ist, das viele Eigenschaften hat, die es zu verteidigen gilt: Offenheit, Meinungsvielfalt, Religionsfreiheit, Pressefreiheit. All das sind Dinge, die für uns heute selbstverständlich sind. Vor 27 Jahren waren sie das noch nicht.“

Eine rote Linie wurde mit diesem Satz überschritten

Achgut schreibt dazu: „Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, die noch 2010 Multikulti als „restlos gescheitert“ erklärt hatte, hat sich inzwischen eines Besseren belehren lassen und spricht nicht mehr vom deutschen Volk, sondern nur noch von denjenigen, „die schon länger hier leben“ und denen, „die neu hinzugekommen sind“.“

Ein User auf youtube formuliert es so: „Mit diesem Satz hat Angela Merkel eine rote Linie überschritten. Sie ist eine offene Feindin des Grundgesetzes. Artikel 20 GG und 116 GG, sämtliche Grundgesetzkommentare und Urteile definieren das Staatsvolk als Gesamtheit der deutschen Staatsbürger. Artikel 20 GG – die Staatsfundamentalnorm – unterliegt dem Ewigkeitsprinzip; er lässt sich noch nicht einmal mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages abschaffen oder substanziell ändern. Noch nie seit 1949 hat jemand an der Spitze der Bundesregierung gestanden, der eine zentrale Norm der Verfassung aushebeln will. Das ist nicht etwa ein Versehen: Merkels Integrationsbeauftragte Özoguz stößt mit ihrer Forderung, auch Nicht-EU-Bürgern ohne deutschen Pass das Wahlrecht zu verleihen, in die gleiche Richtung. Unter verfassungsgemäßen Bedingungen hätte die Kanzlerin Özuguz spätestens dafür entlassen müssen, falls sie tatsächlich eine gegenteilige Meinung hätte. Jetzt wird deutlich: sie denkt genau so.“

Wer und was ist das deutsche Volk?

Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 GG schreibt: „Staatsvolk im Sinne des Grundgesetzes sind Deutsche mit deutscher Staatsangehörigkeit und ihnen nach Artikel 116 Abs. 1 GG gleichgestellte Personen (Deutsche mit deutscher Volkszugehörigkeit).“

Und im Artikel 116 GG steht: „Staatsgewalt, die von den Bundesländern wahrgenommen wird, kann ebenfalls nur von Personen getragen werden, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Die Zugehörigkeit zum Staatsvolk der Bundesrepublik wird grundsätzlich durch die Staatsangehörigkeit vermittelt. Sie ist „die rechtliche Voraussetzung für den gleichen staatsbürgerlichen Status, der einerseits gleiche Pflichten, zum anderen aber auch staatsbürgerliche Rechte begründet, durch deren Ausübung die Staatsgewalt in der Demokratie ihre Legitimation erhält (BVerfGE 83, 37-59)“.

Weiter im Artikel 116 des Grundgesetzes: „Das bedeutet jedoch nicht, dass dem Gesetzgeber jede Einwirkung auf die Zusammensetzung des Staatsvolkes im Sinne von Artikel 20 GG verwert ist. Vielmehr enthält das Grundgesetz eine Regelung, die den Gesetzgeber dazu legitimiert, Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu schaffen (Artikel 73 Nr. 2 GG).“

„In diesem Zusammenhang enthält das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), das 1999 grundlegend verändert und modifiziert wurde, einschlägige Regelungen. Nach § 3 StAG kann die deutsche Staatsangehörigkeit erworben werden: durch Geburt, durch Erklärung, durch Annahme als Kind, durch Ausstellung der Bescheinigung im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes, durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie durch Einbürgerung.“

Siehe auch:

Wie sehr beeinflusst Merkels DDR-Vergangenheit ihre gegenwärtige Politik?



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