Kinderehe in Deutschland laut OLG-Urteil legal – Justizminister fordern Verbot

Zwei Justizminister fordern eine Gesetzesänderung, damit Deutschland in Zukunft keine Kinderehen mehr anerkennt. Auslöser ist ein Gerichtsprozess, in dem das Oberlandesgericht Bamberg eine 15-jährige Syrerin als rechtmäßig mit ihrem 21-jährigen Cousin verheiratet ansah.
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Symbolfoto aus Palestina.Foto: MAHMUD HAMS/AFP/Getty Images
Epoch Times7. Juni 2016

Minderjährige Mädchen sollen in Zukunft nicht mehr als Ehefrauen anerkannt oder zu solchen gemacht werden dürfen, finden Bayerns Justizminister Winfried Bauback (CSU) und sein Amtskollege aus NRW, Thomas Kutschaty (SPD). Sie wollen die Lücke schließen, durch die Deutschland immer wieder islamische Kinderehen nach Scharia-Recht anerkennt.

Eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums bestätigte gegenüber der Mediengruppe „In Franken“: "Wir sehen hier einen großen Handlungsbedarf. Nun werden rechtstechnisch verschiedene mögliche Lösungen geprüft."

Die Stadt Aschaffenburg überprüft derzeit, vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu ziehen, weil das Oberlandesgericht Bamberg eine Kinderehe von syrischen Flüchtlingen anerkannte.

Bausback (CSU) würde es begrüßen, wenn der Bundesgerichtshof eine Entscheidung trifft: "Der Minderjährigenschutz ist in unserer Rechtsordnung ein hohes Gut und Verfassungsauftrag", sagt er. Ginge es nach ihm würde für die Frage, ab welchem Alter eine Ehe geschlossen werden kann, „künftig stets deutsches Recht gelten".

Was war passiert?

In Aschaffenburg trennte das Jugendamt eine 15-jährige Syrerin von ihrem 21-jährigen Cousin, der laut syrischem Recht mit ihr verheiratet war. Er klagte – und das Familiengericht Aschaffenburg deutete seine Klage auf Auslieferung der Ehefrau in eine Klage auf Umgangsrecht um. Es erlaubte dem Paar sich am Wochenende alleine zu sehen. Dagegen legte das Jugendamt Rechtsmittel ein und argumentierte dabei, dass die „Ehefrau“ noch ein Kind sei, sich wie ein Kind verhalte und nicht in der Lage sei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Es bestünde die Gefahr, dass die beiden am Wochenende Geschlechtsverkehr hätten, nach deutschem Recht ein sexueller Missbrauch.

Das Oberlandesgericht Bamberg jedoch erklärte die Ehe für rechtskräftig. Sie verstoße nicht gegen die öffentliche Ordnung in Deutschland. Argumentiert wurde mit verschiedenen Aspekte des in Syrien verwendeten Scharia-Rechts. Das Mädchen war bei der Eheschließung 14 Jahre alt „ehelicher Verkehr hat bereits nach Eheschließung stattgefunden“, so das Gericht. Im syrisch-islamischem Eherecht gebe es zwar ein Ehemindestalter von 13 Jahren. Dieses gelte jedoch nicht, wenn die Ehe (Geschlechtsverkehr) bereits vollzogen wurde. („Demnach gibt es also eigentlich überhaupt kein Mindestalter“, folgerte der Blog Einwanderungskritik.de.)

Und auch beim Thema Kindeswohlbelange sieht das Gericht kein Problem, denn: „Die UN-Kinderrechtskonvention (CRC) enthält keine Altersgrenze, für die im Fall des Unterschreitens bei Eheschließung ein Verstoß gegen Kinderrechte zwangsläufig anzunehmen ist.“

Alles Auslegungssache?

Verhindern könnte man solche Zwangsehen potentiell durch das Anhebung des Heiratsalters im deutschen Recht auf 18 Jahre. Denn in Ausnahmefällen dürfen in Deutschland auch 16-jährige heiraten, was genutzt wird: Allein im Jahr 2013 kam es zu 114 Ehen mit einem minderjährigen Partner, laut Terre des Femmes.

Bayern hofft, dass durch eine Gesetzesänderung die bestehende rechtliche Grauzone, die bis 14 oder 15 Jahre ausgelegt wird, endgültig beseitigt würde. Terres des Femmes sammelte bereits mehr als 100 000 Unterschriften für ein Heiratsalter ab 18. Die Sprecherin der Organisation, Myria Böhmecke, sagt laut RP, Deutschlands Umgang mit dem Problem sei komplett unterschiedlich und: „Die Behörden sind komplett überfordert."

"Wir fordern klare Gesetze ohne Schlupflöcher und ein Verbot von Ehen, bei denen einer oder beide Beteiligten jünger als 18 Jahre sind", sagt auch eine Sprecherin von „SOS-Kinderdörfer“ laut „InFranken“. Die Organisation rät von „Einzelfallentscheidungen“ ab: Selbst wenn ein Mädchen angebe, freiwillig geheiratet zu haben, sei das längst nicht bewiesen. Sozialer oder finanzieller Druck sei nicht auszuschließen.

Syrienkrieg produziert Kinderbräute

Wie viele Minderjährigenehen unter Flüchtlingen existieren, ist derzeit nicht klar. Für Bayern gibt es keine amtlichen Zahlen. In Nordrhein-Westfalen soll es 188 Fälle, in Baden-Württemberg 177 geben.

"SOS-Kinderdörfer weltweit" sagt, dass die Zahl der Kinderehen durch den Krieg in Syrien explodierte: Vorher seien es 13 Prozent aller Hochzeiten gewesen, mittlerweile mehr als 51 Prozent.

Erzwungene Ehen und Heiratshandel mit Minderjährigen dürften in Deutschland keine Anerkennung finden, sagt nun NRW-Justizminister Kutschaty (SPD). "Wir müssen deshalb gerade bei Ehen, die in Krisenregionen geschlossen worden sind, genauer hinsehen."

Auf der Justizministerkonferenz will er eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe fordern, welche die rechtlichen Regelungen zur Anerkennung ausländischer Ehen mit minderjährigem Part auf den Prüfstand stellt. RP berichtete. (rf)



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