Kritik an Maas‘ Hate-Speech-Gesetz reißt nicht ab – Gegner warnen vor einer „Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“

Jetzt soll es ganz schnell gehen: Heiko Maas will sein Gesetz gegen "Hass im Netz" noch vor der Sommerpause durchsetzen. Heute findet die erste Lesung im Bundestag statt. Die Kritik ist weiterhin enorm.
Titelbild
Heiko MaasFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times19. Mai 2017

Die Kritik an dem geplanten Gesetz zur „Bekämpfung von Hass und Hetze“ im Netz reißt nicht ab. Einen Tag vor der Beratung des umstrittenen Entwurfs im Bundestag warnt die „Allianz für Meinungsfreiheit“ vor einem „gesetzgeberischen Schnellschuss“.

Mehrere Schreiben gingen unter anderem an die Fraktionschefs von CDU/CSU und SPD sowie den Vizepräsidenten der EU-Kommission

Laut dem Bündnis, zu dem die Amadeu Antonio Stiftung, der Branchenverband Bitkom oder der Deutsche Journalisten-Verband gehören, werden die Ursachen strafbarer Hetze außer Acht gelassen. Zugleich werde der offene Meinungsaustausch im Netz gefährdet.

Justizminister Heiko Maas will das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ aber noch möglichst vor der Sommerpause durchbringen. Sein Entwurf soll heute in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Kurz zusammengefasst will der SPD-Politiker die sozialen Netzwerke zwingen, Hassbotschaften konsequenter zu entfernen, und damit geltendes Recht besser durchsetzen.

„Offenkundig strafbare“ Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. In komplizierteren Fällen bekommen die Internetkonzerne sieben Tage Zeit. Wer dem nicht nachkommt, muss mit saftigen Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro rechnen.

Kritiker warnen vor einer „Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“. „Es ist Aufgabe des Rechtsstaates und nicht der Plattformen, darüber zu entscheiden, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist“, erklärte etwa Markus Beckedahl von Netzpolitik.org. Zudem – so die Befürchtung vieler – erhöhen die exorbitanten Bußgelder den Druck, Inhalte vorschnell zu löschen. Hier wurde inzwischen nachjustiert. Eine Änderung – allerdings nur in der Gesetzesbegründung – stellt klar, dass die Strafkosten nur verhängt werden, wenn soziale Netzwerke „kein taugliches Verfahren“ zur Löschung der Inhalte einrichten.

Kritik kam aber auch vom Koalitionspartner: „Das Gesetz muss substanziell verbessert werden, um gesamtgesellschaftliche Anerkennung zu finden. Und die ist wichtig“, forderte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön. Sie kritisierte zudem, dass der Entwurf von Maas erste kurz vor dem Ende der Legislaturperiode vorgelegt wurde.

Die „Allianz für Meinungsfreiheit“ bemängelte ebenfalls die Auslagerung strafrechtlicher Prüfungen auf Unternehmen. Darüber hinaus sieht sie eine Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem EU- und dem Verfassungsrecht. Der Bitkom verweist auf zwei Rechtsgutachten, die im Auftrag des Digitalverbands erstellt wurden und zum Ergebnis gekommen seien, dass der Entwurf gegen das Grundgesetz verstoße und europarechtswidrig sei. (dpa)



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