Mildes Urteil: Plünderer von G20-Gipfel wegen schweren Landfriedensbruchs zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ausschreitungen beim G20-Gipfel: Wegen schwerem Landfriedensbruchs wurde ein junger Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Durch die Plünderung, die Zerstörung in dem Supermarkt durch Randale und die folgenden Umsatzeinbußen war ein Gesamtschaden von 1,7 Millionen Euro entstanden.
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Linksradikale plündern Geschäfte bei G20-Gipfel in Hamburg.Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Epoch Times14. November 2017

In Hamburg ist nach den Ausschreitungen beim G20-Gipfel erstmals ein Plünderer verurteilt worden. Das Hamburger Amtsgericht verurteilte den zur Tatzeit 18-Jährigen, inzwischen 19 Jahre alten Mann am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit wegen schweren Landfriedensbruchs.

Dabei machte das Gericht aber von der Möglichkeit des Jugendstrafrechts Gebrauch, die Entscheidung über eine Strafe für zwei Jahre zur Bewährung auszusetzen.

Durch die Plünderung, die Zerstörung in dem Supermarkt durch Randale und die folgenden Umsatzeinbußen war ein Gesamtschaden von 1,7 Millionen Euro entstanden. Der nun verurteilte Jugendliche hatte sich als Teil einer Gruppe Vermummter gewaltsam Zutritt zu dem Supermarkt verschafft, der Verurteilte selbst hatte mit einer Gehwegplatte eine Scheibe eingeschlagen.

Der junge Mann darf sich nun in der Bewährungszeit nichts zu schulden kommen lassen, ansonsten droht ihm noch eine Jugendstrafe. Als Bewährungsauflage muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, mit dem Jugendamt kooperieren und zunächst bei seiner Mutter und perspektivisch in einer Jugendwohnung leben. Zuletzt war der Heranwachsende obdachlos.

Das Gericht berücksichtigte bei dem Verurteilten laut einem Gerichtssprecher eine Reihe strafmildernder Umstände. So hatte er nach der Tat bereits vier Monate in Untersuchungshaft gesessen.

Außerdem war er wenige Tage nach der Tat selbst zur Polizei gegangen und hatte sich angezeigt, er war zu dieser Zeit noch nicht im Visier der Ermittler und wollte nach eigenen Angaben „reinen Tisch machen“. Schließlich befand der Richter dem Sprecher zufolge, der Heranwachsende habe sich zur Tatzeit in einer akuten Lebenskrise befunden. (afp)



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