Offener Brief an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen – von Willy Wimmer

Willy Wimmer, Staatssekretär des Bundesministers der Verteidigung a.D.: "Sie äußern sich gewohnt schnoddrig über die Wehrmacht und ich habe vor wenigen Tagen auf der Krim bei dem Besuch des deutschen Soldatenfriedhofs unweit von Sewastopol ''Wehrmacht'' sehen können..."
Titelbild
Willy Wimmer (CDU) war Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium im Kabinett Kohl. Von 1994 bis 2000 Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.Foto: world-economy.eu
Epoch Times17. Mai 2017

Sehr verehrte Frau Bundesministerin,

Sie äußern sich seit einigen Wochen in Zusammenhang mit der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und man wird den Eindruck nicht los, dass diese Tiraden von anderem ablenken sollen. Die Ernsthaftigkeit in der Auseinandersetzung zu diesem Thema war jedenfalls den meisten Ihrer Amtsvorgänger, die sich den damit verbundenen Fragen gestellt haben, im Gegensatz zu Ihnen nicht abzusprechen.

Ja, es ist zutreffend, dass die Kapitulation der Deutschen Wehrmacht dem Zweiten Weltkrieg ein Ende gesetzt hat und sich zahlreiche Spitzenvertreter der Wehrmacht vor den Kriegsverbrecher-Tribunalen der Alliierten in Nürnberg haben verantworten müssen, mit allen sich daraus ergebenen Folgen. Es gab Konsequenzen aus diesen Verfahren und diese finden sich in der Charta der Vereinten Nationen und den Bestimmungen über das Gewaltmonopol des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wieder. Danach sollte es nie wieder einen Krieg wie den des Zweiten Weltkrieges geben. Das auf einem Kontinent, der seit dem Dreißigjährigen Krieg, den Napoleonischen Kriegen, dem Ersten Weltkrieg und zahlreichen anderen weltkriegsähnlichen Kriegen verheert worden war.

Der Aufbau der Bundeswehr und die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der NATO wäre ohne diese rechtliche Einbindung in die von der Charta der Vereinten Nationen legitimierte Völkerrechtsordnung überhaupt nicht möglich gewesen. Nur so konnte der Deutsche Bundestag der Mitgliedschaft in der NATO in der einzig zulässigen Form einer Verteidigungsallianz entsprechend der Charta der Vereinten Nationen zustimmen.

Ursula von der Leyen Foto: GREGOR FISCHER/AFP/Getty Images

Ursula von der Leyen. Foto: GREGOR FISCHER/AFP/Getty Images

Sie wissen selbst, dass der von der NATO bestimmte Westen die entsprechenden Grundsätze der sogenannten Charta von Paris aus dem November 1990 schmählich verraten und über die von der Charta der Vereinten Nationen nicht legitimierte Selbstermächtigung beim ordinären Angriffskrieg im April 1999 gegen die Bundesrepublik Jugoslawien nicht nur alles unternommen hat, die Charta der Vereinten Nationen zu zerstören, sondern aus der NATO eine weltweit einsetzbare Angriffsformation zu machen. Von den Konsequenzen der Nürnberger Prozesse keine Spur.

Wenn Sie sich der Mühe unterziehen sollten und die Direktiven des jeweiligen amerikanischen Präsidenten zur Nationalen Sicherheit und einem möglichen Kriegseintritt der Vereinigten Staaten jenseits der allein zulässigen Legitimation durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen lesen, dann müsste Ihnen völkerrechtlich gesehen „schummerich“ werden. Was unterscheidet die faktische Selbstlegitimation des amerikanischen Präsidenten zum Kriegseintritt eigentlich von den rechtlich begründeten Vorwürfen gegen Führungspersönlichkeiten der Deutschen Wehrmacht vor den Nürnberger Tribunalen? Man kann sich von der Wehrmacht so distanzieren, wie man will. Dann sollten Sie die Bundeswehr, alleine schon mit dem Blick auf das eigene Grundgesetz ausschließlich nach der Charta der Vereinten Nationen und dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Verteidigungsbündnis NATO, das es heute nicht mehr gibt, führen. Sonst bewegen Sie sich näher an den Kriterien, die einen in Nürnberg auf die Anklagebank brachten, als uns allen lieb sein kann.

Das zeigt sich doch in diesen Tagen in besonderer Weise. Es sind doch rechtliche Formelkompromisse, die eine Scheinlegitimation für die deutschen Tornados in der Türkei liefern. Weder die eigene Verfassung noch die Charta der Vereinten Nationen noch Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen legitimieren diesen Einsatz. Wenn jetzt wegen intransingenten türkischen Verhaltens die deutschen Tornados aus der Türkei abgezogen werden, gibt es in Übereinstimmung mit der nationalen und internationalen Rechtsordnung, die uns doch von der Wehrmacht angeblich unterscheiden soll, nur ein zulässiges Ziel: die Fliegerhorste in der Heimat. Nein, man spricht außerhalb des NATO-Gebietes von Jordanien. Dann ist es eben für die Bundeswehr morgen nach Ansicht unserer Partner der Einsatz in Korea.

Sie lassen sich da auf etwas ein, das weder in der Verfassung noch in den Nürnberger Kriterien eine irgendwie geartete Legitimation findet. Aber das hat Ihnen die Bundeskanzlerin mit Ihren eigenmächtigen Entscheidungen aus dem September 2015 bestens vorgemacht. Sie äußern sich gewohnt schnoddrig über die Wehrmacht und ich habe vor wenigen Tagen auf der Krim bei dem Besuch des deutschen Soldatenfriedhofs unweit von Sewastopol „Wehrmacht“ sehen können. In einem Tal von fast überirdischer Schönheit sind dort gut fünfundzwanzigtausend Soldaten der Wehrmacht zur letzten Ruhe gebettet worden. Das in einem Land, das wie kein anderes unter dem Krieg gelitten hatte. Fast täglich werden verstorbene deutsche Soldaten wegen der regen Bautätigkeit auf der Krim bei den Arbeiten an den Baustellen gefunden und sie sollen ihre letzte Ruhe finden. Das geht aber nicht, weil die zuständigen deutschen Behörden die Zusammenarbeit zwecks notwendiger Identifikation verweigern.

Bundeswehr-Soldat Foto: über dts Nachrichtenagentur

Bundeswehr-Soldat Foto: über dts Nachrichtenagentur

Unsere Soldaten können nicht beigesetzt werden, weil die Heimat sie im Stich läßt. Ich habe deshalb sofort nach meiner Rückkehr den Herrn Bundespräsidenten informiert. Sie sollten nicht annehmen, dass ich eine Antwort erhalten habe. Haben Sie sich bei Ihren Aussagen zur „Wehrmacht“ eigentlich einmal gefragt, was die Angehörigen der deutschen Streitkräfte heute empfinden, wenn sie von diesem Verhalten ihres Staates gegen gefallene deutsche Soldaten erfahren? Ich habe vor Jahren einen Gefallenen-Austausch zwischen Israel und dem Iran in die Wege leiten können und den Abschluss sichergestellt. Man lässt keine gefallenen Soldaten zurück.

Sie können sich weiter über die „Wehrmacht“ äußern. Dann müssen Sie aus den Protokollen der Bundesregierung aber auch die grandiose letzte Rede des verstorbenen Präsidenten der Französischen Republik, Herrn Mitterrand, im Berliner Schauspielhaus auf Einladung des Bundeskanzlers, Herrn Dr. Helmut Kohl, löschen lassen. Es war gerade in dieser Rede kurz vor seinem Tod, in der sich der französische Präsident mit Respekt über die Armee und die Soldaten seines Gegners im Zweiten Weltkrieg geäußert und seine Achtung öffentlich gemacht hatte.

Wir haben, auch und gerade als bewusst gewollte Konsequenz aus Versailles 1919 als Nation einen Weg nehmen müssen, zu dem Teile der Reichswehr-Führung im Januar 1933 einen mehr als verhängnisvollen Beitrag geliefert haben. Noch nach der Wiedervereinigung unseres Landes 1990 haben Gruppen des Bundeswehr-Establishments versucht, an bestimmte Teile des historischen Armee-Verständnisses aus ihrer Sicht anzuknüpfen. Diese Tendenzen sind weiter offenkundig und erscheinen wegen 1933 wie unter einem Brennglas. Wie man sich diesen Fragen auch nähern kann, hat das epochale amerikanische Weltkriegs-Epos „Band of Brothers“ deutlich gemacht. Dort lässt der amerikanische Kriegsgegner ehrenhaft und ohne jeden Beigeschmack einen deutschen General Worte an seine, die deutschen Soldaten, richten.

Von einer solchen Haltung, sehr verehrte Frau Bundesministerin, sind Sie zu weit entfernt. Da Sie sich in der bei Ihnen gewohnten Weise zu diesen Fragen zunächst öffentlich geäußert haben, behalte ich mir diese Möglichkeit in Zusammenhang mit diesen Anmerkungen zu Ihrem Verhalten ebenfalls vor.

Mit freundlichen Grüßen

Willy Wimmer

Staatssekretär des Bundesministers der

Verteidigung a.D.

Quelle: World Economy

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