Polizist hätte laut Anklage tödlichen „Reichsbürger“-Angriff verhindern können

Nach am Montag von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth veröffentlichten Ermittlungsergebnissen hätte ein Polizeibeamter den tödlichen Angriff auf seinen Kollegen womöglich sogar verhindern können.
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Ein Polizist geht vor einem Haus entlang, in dem ein Angehöriger der Reichsbürger-Bewegung bei einer Razzia 2016 vier Polizisten durch Schüsse zum Teil schwer verletzt hatte.Foto: Nicolas Armer/Archiv/dpa
Epoch Times23. Januar 2017

Der Verdacht auf enge Verbindungen des mutmaßlich für tödliche Schüsse auf einen Polizisten in Franken verantwortlichen sogenannten Reichsbürgers zur Polizei hat sich erhärtet. Nach am Montag von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth veröffentlichten Ermittlungsergebnissen hätte ein Polizeibeamter den tödlichen Angriff auf seinen Kollegen womöglich sogar verhindern können. Dem 50-Jährigen wird nun in einem Verfahren Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen, er schweigt zu den Vorwürfen.

Ein Sondereinsatzkommando der Polizei hatte im Oktober dem „Reichsbürger“ Wolfgang P. wegen dessen feindlicher Gesinnung zum deutschen Staat im fränkischen Georgensgmünd seine legal erworbenen Waffen abnehmen wollen. Beim Sturm der Polizei in sein Haus eröffnete P. das Feuer und verletzte einen 32 Jahre alten SEK-Beamten tödlich, ein weiterer Beamter wurde verletzt.

Bereits kurz nach Bekanntwerden der Tat kam der Verdacht auf, dass der Beschuldigte Kontakte zur Polizei pflegte. Der nun offiziell Beschuldigte wurde bereits im November vom Dienst suspendiert. Laut Staatsanwaltschaft konnte er durch seine Kenntnisse über den „Reichsbürger“ damit rechnen, dass bei der Waffenrazzia Schüsse abgegeben würden.

Daher wäre er laut Staatsanwaltschaft dienstlich verpflichtet gewesen, seine Erkenntnisse über den „Reichsbürger“ weiterzugeben, „so dass nach derzeitigem Stand durch Ergreifung geeigneter Maßnahmen die tödliche Schussabgabe hätte verhindert werden können“, teilte die Anklagebehörde mit.

Ein Haftbefehl gegen den Polizisten wurde nach den Worten einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft bisher nicht beantragt. Der Polizist habe sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der Sprecherin zufolge ergab sich der Anfangsverdacht gegen den Beamten bei der Auswertung von Chatprotokollen.

Das parallel laufende Verfahren gegen einen zweiten, im November ebenfalls vom Dienst suspendierten Polizeibeamten, läuft demnach noch. Dem Mann wird die Verletzung von Dienstgeheimnissen vorgeworfen. Noch keine Erkenntnisse hat die Anklagebehörde dazu, ob die beiden Polizisten selbst „Reichsbürger“ sind.

Die in etliche Kleinstgruppen zersplitterten „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik nicht an und damit auch nicht staatliche Autoritäten wie die Polizei. Sie gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert. Ein Teil der Szene vertritt nach Behördenangaben rechtsextremistische Positionen.  (afp)

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