Rechtsexperten: Schufa-Eintrag nach Ende des Insolvenzverfahrens ist diskriminierend

"Restschuldbefreiung erteilt" – dieser Schufa-Eintrag drei Jahre nach dem Ende von Privat-Insolvenzverfahren ist diskriminierend, kritisieren Rechtsexperten. Denn damit würden Menschen "gebrandmarkt", was es ihnen unmöglich mache, eine Kreditkarte oder eine Wohnung zu bekommen.
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Der Schufa-Eintrag sollte unmittelbar nach dem Erlass der Restschuld gelöscht werden.Foto: Alexander Heinl/dpa
Epoch Times4. Februar 2018

Rechtsexperten kritisieren die Schufa-Einträge drei Jahre nach dem Ende von Privat-Insolvenzverfahren als diskriminierend.

„Auch wenn der Eintrag bei der Kreditauskunftei mit dem Hinweis ‚Restschuldbefreiung erteilt‘ versehen ist, werden Menschen damit gebrandmarkt“, sagte Insolvenzrechtsanwalt Kai Henning der Deutschen Presse-Agentur. „Sie haben dadurch in den ersten drei Jahren nach Ende des Insolvenzverfahrens beispielsweise kaum eine Chance auf eine Kreditkarte, die Wohnungssuche gerade in Ballungsräumen wird praktisch unmöglich.“

Wirtschaftsrechtsexperte Hugo Grote von der Hochschule Koblenz bezeichnete es als „skandalös“, dass die entsprechende Bestimmung im Datenschutzgesetz bislang nicht geändert worden sei. Der Schufa-Eintrag müsse unmittelbar nach dem Erlass der Restschuld gelöscht werden. Die Experten hoffen nun auf die im Sommer anstehende Überprüfung der Insolvenzrechtsreform.

Aus Sicht der Experten der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein hat die Reform als solche nicht viel gebracht. Kern der 2014 in Kraft getretenen Änderungen: Wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzverwalter stemmt, kann bereits dann von der Restschuld befreit werden statt wie üblich nach sechs Jahren.

„Die Quote von 35 Prozent ist unrealistisch. Geschätzt 70 bis 80 Prozent der Gläubiger gehen ohnehin leer aus, weil nichts da ist“, erläuterte Henning. Für sinnvoll halten die Experten einen Erlass der restlichen Schulden grundsätzlich nach drei Jahren ohne jede Quote – auch um die Justiz zu entlasten.

Dass sich Verbraucher und Selbstständige auf diese Weise elegant ihrer Schulden entledigen, halten sie für unwahrscheinlich. „Ein Insolvenzverfahren ist nicht angenehm. Man bekommt einen Verwalter und einen Schufa-Eintrag. Vermieter und Arbeitgeber werden informiert“, sagte Grote. (dpa)



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