Rettungsgassen-Sünder sollen künftig 320 statt 20 Euro zahlen

Der Bundesrat billigte heute eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Somit werden die Behinderung von Rettungskräften, illegale Autorennen und Handys am Steuer härter bestraft.
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Stau auf der Autobahn nach einem Unfall (Symbolbild).Foto: PATRIK STOLLARZ/AFP/Getty Images
Epoch Times22. September 2017

Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet, kann künftig deutlich stärker zur Kasse gebeten werden als bisher. Der Bundesrat billigte am Freitag eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, mit der die Behinderung von Rettungskräften künftig mit Bußgeldern von bis zu 320 Euro und Fahrverbot geahndet werden kann. Eine härtere Gangart beschloss der Bundesrat auch gegenüber Veranstaltern und Teilnehmern illegaler Autorennen: Ihnen drohen künftig sogar Gefängnisstrafen.

Bei einer Behinderung von Rettungskräften waren bislang lediglich 20 Euro fällig. Anlass für die jetzt beschlossene Neuregelung waren häufige Beschwerden von Rettungskräften, die bei der Anfahrt zu Unfallstellen durch Gaffer und unaufmerksame Autofahrer Zeit verloren. „Es verstreicht regelmäßig wertvolle Zeit, die über Tod oder Leben eines Unfallopfers entscheidet“, sagte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD).

Autorennen als Straftat gewertet: Geld- und Haftstrafen möglich

Autorennen werden nach einer Reihe von Todesfällen bei solchen Veranstaltungen künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Veranstalter und an den Rennen beteiligte Fahrer werden demnach mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft belegt. Kommen Menschen ums Leben oder werden sie schwer verletzt, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Durch die Neuerung wird es zudem möglich, die Autos der Beteiligten zu beschlagnahmen und ihnen den Führerschein wegzunehmen.

Bisher wurden die Teilnehmer illegaler Straßenrennen mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt, Veranstaltern drohte ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Die Gesetzesverschärfung zielt auch auf Raser, die nicht gegen andere Fahrer in einem illegalen Rennen antreten. Bestraft werden kann künftig auch, wer am Steuer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob und verkehrswidrig und rücksichtslos“ unterwegs ist, „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte den Bundesratsbeschluss. „Die Auswirkungen von illegalen Straßenrennen sind katastrophal – auch für völlig Unbeteiligte“, erklärte er. „Ich halte diese Raser-Events für ein Hobby von Verrückten – das ist russisches Roulette auf deutschen Straßen.“ Geldstrafen allein reichten nicht aus.

In den vergangenen Jahren hatten wiederholt Unfälle mit Todesopfern und Schwerverletzten bei illegalen Straßenrennen für Entsetzen gesorgt. Zuletzt wurde in Mönchengladbach ein 38-jähriger Fußgänger überfahren und tödlich verletzt.

Handyverbot verschärft

Die neue Straßenverkehrsordnung beinhaltet auch ein schärferes Handyverbot im Auto: Fahrer dürfen dieses künftig nur noch benutzen, wenn sie es dafür nicht halten müssen oder das Gerät über Sprachsteuerung und Vorlesefunktion verfügt. Ohne diese Vorrichtung ist aber weiter eine „Blickzuwendung zum Gerät“ erlaubt, die der Verkehrslage angemessen ist.

Die Unionsfraktion begrüßte das verschärfte Handyverbot. „Ablenkung am Steuer kann tödlich sein. Wir haben uns daher vehement für eine Überarbeitung und Verschärfung des Handyverbotes eingesetzt“, erklärte ihr verkehrspolitischer Sprecher Ulrich Lange (CSU). „Die Nutzung von Handys, Tablets, E-Readern und Ähnlichem ist jetzt klar untersagt.“ Wer das künftig nicht ernst nehme, zahle kräftig und riskiere sogar ein Fahrverbot. (afp)

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