Schüler verklagt Lehrer – Gericht entscheidet: Lehrer darf Smartphone auch über das Wochenende einbehalten

Ein Schüler einer neunten Klasse hatte an einem Freitag massiv den Unterricht gestört. Sein Klassenlehrer ließ sich daher sein Mobiltelefon aushändigen. Erst am Montag konnten die Eltern es wieder abholen. Der Schüler verklagte den Lehrer und verlor.
Titelbild
Kinder mit Handys.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times17. Mai 2017

Schüler müssen es wohl hinnehmen, wenn ihnen Lehrer auch über das Wochenende ihr Smartphone wegnehmen. Ein schwerwiegender Grundrechtseingriff liege darin nicht, betonte das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss. Im konkreten Fall kam es darauf aus formalen Gründen letztlich allerdings nicht an. (Az: 3 K 797.15)

Ein Schüler einer neunten Klasse hatte an einem Freitag massiv den Unterricht gestört. Sein Klassenlehrer ließ sich daher sein Mobiltelefon aushändigen. Erst am Montag konnten die Eltern es wieder abholen.

Mit seiner Klage wollte der Schüler festgestellt wissen, dass dies rechtswidrig war. Die Maßnahme habe ihn in seiner Ehre verletzt und gedemütigt. Die Eltern traten der Klage ihres Sohns bei, denn der Lehrer habe unzulässig in ihr Erziehungsrecht eingegriffen.

Allerdings verließ der Schüler inzwischen die Schule. Eine Wiederholungsgefahr und damit auch ein Interesse an der beantragten Feststellung bestehe daher nicht mehr, urteilte das Verwaltungsgericht. Die Klage sei daher unzulässig.

Ergänzend merkten die Berliner Richter aber an, dass die Wegnahme des Mobiltelefons über das Wochenende „kein schwerwiegender Grundrechtseingriff“ sei. Dass der Schüler nach eigenem Vorbringen „plötzlich unerreichbar“ war, sei „keine unzumutbare Beeinträchtigung seiner Grundrechte“. Auch ein unzulässiger Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht liege nicht vor. (afp)



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