Städte- und Gemeindebund will zentrale Abschiebeeinrichtungen – „Tatverdächtige nicht in Kommunen unterbringen“

Der Städte- und Gemeindebund will ausreisepflichtige Asylbewerber bis zu ihrer Abschiebung in zentralen Einrichtungen des Bundes oder der Länder unterbringen. Tatverdächtige, die ausreisepflichtig sind, sollten nicht normal in einer Kommune oder einer Flüchtlingsunterkunft leben, so Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.
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Asylheim in Karlsruhe. (Symbolbild)Foto: Archiv/dpa
Epoch Times31. Juli 2017

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, will ausreisepflichtige Asylbewerber bis zu ihrer Abschiebung in zentralen Einrichtungen möglichst unter Hoheit des Bundes unterbringen.

„Wir sind der Auffassung, dass Tatverdächtige, die ausreisepflichtig sind, nicht normal in einer Kommune oder einer Flüchtlingsunterkunft leben sollten, sondern in zentralen Einrichtungen der Länder oder des Bundes“, sagte Landsberg der „Berliner Zeitung“ (Montagsausgabe) vor dem Hintergrund des Hamburger Terrorfalls.

„Dabei sollte man die Kompetenz des Bundes stärken. Denn es ist ja der Bund, der mit den Herkunftsländern verhandelt, und nicht die Länder.“

Landsberg fügte hinzu: „Die Kommunen sind der Meinung, dass Ausreisepflichtige, die nicht freiwillig ausreisen, abgeschoben werden müssen. Das sichert in der Bevölkerung die Akzeptanz für Flüchtlinge mit Bleiberecht.“ (dts)



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