Städtetag: Kommunale Behörden können Gefährder nicht überwachen

Straf- und Gewalttaten zu bekämpfen, sei eindeutig Aufgabe der Polizei und der Sicherheitsbehörden. Dazu zähle auch, Gefährder zu überwachen, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
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Eine elektronischen Fußfessel.Foto: Susann Prautsch/dpa
Epoch Times27. März 2017

Der Deutsche Städtetag hat sich gegen den Plan ausgesprochen, wonach kommunale Ausländerbehörden Gefährder mit elektronischen Fußfesseln überwachen sollen. Straf- und Gewalttaten zu bekämpfen, sei eindeutig Aufgabe der Polizei und der Sicherheitsbehörden. Dazu zähle auch, Gefährder zu überwachen, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Montag).

Er bezog sich auf eine Bundestagsanhörung am Montag: Dabei gehe es um das Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Der Bund will es den Ländern freistellen, ob sie selbst die Gefährder mittels elektronischer Fußfessel überwachen oder die Kommunen damit beauftragen. Die Überwachung von Personen, die die innere Sicherheit gefährden könnten, sei eine sehr sensible Aufgabe, meinte Dedy dazu. Diese den kommunalen Ausländerbehörden aufzubürden, sei nicht sinnvoll. Die Ämter seien weder technisch noch personell dafür ausgestattet. (dts)



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