Stasi-Aktenbeauftragter: Aufarbeitung von Unrecht darf „kein Verfallsdatum“ haben

"Den Opfern der SED-Diktatur gerecht werden, das ist auch in Zukunft eine zentrale Aufgabe unserer Arbeit", so Stasi-Aktenbeauftragten Roland Jahn.
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DDR-SymbolFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times22. März 2017

Opfer von DDR-Unrecht sollen nach dem Willen des Stasi-Aktenbeauftragten Roland Jahn auch über 2019 hinaus Anträge auf Rehabilitierung stellen können.

Bei der Vorstellung des 13. Tätigkeitsberichtes seiner Behörde forderte Jahn den Bundestag am Dienstag in Berlin auf, die bislang geltende Antragsfrist aufzuheben. Dieser „Fehler im System“ müsse „politisch korrigiert werden“. Aufarbeitung von Unrecht dürfe „kein Verfallsdatum“ haben, sagte der frühere DDR-Oppositionelle.

Das Interesse der Bürger an den Stasi-Unterlagen war dem Bericht zufolge zuletzt rückläufig. Gingen 2015 noch 62.544 Anträge zur persönlichen Akteneinsicht ein, waren dies im vergangenen Jahr 48.634 Anträge.

In beiden Jahren seien zudem je etwa 1300 Anträge aus Forschung und Medien gestellt worden. Dazu kamen 2016 den Angaben zufolge 1600 Ersuchen auf Überprüfungen im öffentlichen Dienst und bei politischen Funktionsträgern – im Vergleich zu rund 3000 im Vorjahr.

„Den Opfern der SED-Diktatur gerecht werden, das ist auch in Zukunft eine zentrale Aufgabe unserer Arbeit“, sagte Jahn. Dazu müssten allerdings mit Investitionen in Digitalisierung und archivgerechte Bauten „zukunftsfähige Strukturen“ geschaffen werden. „Es geht jetzt darum, die Standorte so zu ertüchtigen, dass wir dauerhafte Lagerung, dauerhafte Nutzung möglich machen.“

Keines der Archive in ostdeutschen Ländern sei dafür derzeit geeignet, sagte Jahn. Daher habe er in den vergangenen zwei Jahren Sondierungen mit den Ländern für die weitere Lagerung aufgenommen. Ein Entscheidungskriterium für künftige Standorte sei „die Einbindung der Stasi-Akten in die Gedenkstättenlandschaft“.

Mehr als die Hälfte der 111 Kilometer Stasi-Akten lagern derzeit auf zwölf Archiv-Standorte in den ostdeutschen Ländern verteilt, der Rest befindet sich am Ort der früheren Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg.

Das Stasi-Akten-Gesetz, das die Arbeit der Behörde regelt, läuft 2019 in Teilen aus. Geplant ist, die Dokumentensammlung unter das Dach des Bundesarchivs zu stellen. Der Bundestag soll sich in der nächsten Legislaturperiode mit dem derzeit in Arbeit befindlichen Konzept befassen.

Jahn äußerte sich auch zu dem Fall des wegen seiner Stasi-Vergangenheit zurückgetretenen Berliner Baustaatssekretärs Andrej Holm. „Es war schon bemerkenswert, dass im Jahre 2016 eine Tätigkeit für die Stasi noch so viel gesellschaftlichen Diskussionsbedarf bietet“, sagte er. Holm hatte als junger Mann für die DDR-Staatssicherheit gearbeitet und darüber falsche Angaben gemacht. Die Linkspartei hatte den parteilosen Soziologen in die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung entsandt. (afp)



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