Tendenz steigend: Kinderehen nach Scharia-Recht in Berlin

Mit dem Zuzug aus Ländern mit Scharia-Recht und islamischer Tradition steigt die Anzahl der offiziell registrierten Kinderehen in Berlin an, durch den Familiennachzug werden es noch mehr. Die jungen „Bräute“ werden durch das Jugendamt unterstützt.
Titelbild
Ein Kind protestiert gegen KinderehenFoto: GABRIEL BOUYS/AFP/Getty Images
Epoch Times3. September 2017

Im Jahr 2015 wurden in Berlin drei Ehen mit minderjährigen Ehepartnern registriert, von denen zwei im Ausland geschlossen wurden. Laut einem Bericht der Berliner Morgenpost gab es 2016 bereits 100 registrierte Kinderehen in Berlin, durch die Flüchtlingswelle aus Ländern mit Scharia-Recht.

Die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen – und wird durch den geplanten Familiennachzug weiter ansteigen.

Der Hintergrund und die Not der Flüchtlinge

Für konservative islamische Kleriker sei die Kinderehe ab 10 Jahren legal, schreibt die „Zeit“. „Sie berufen sich auf den Propheten Mohammed, der mit Aischa ein Kind zur Frau hatte“, die Not syrischer Flüchtlingsfamilien würde von finanziell besser gestellten Männern ausgenutzt, die ihnen Kinder abkaufen würden.

Die Ehen zwischen Teenagern und Kindern und älteren Männern stiegen durch die millionenfache Zuwanderung syrischer Flüchtlinge in mehreren islamischen Ländern deutlich an. Diese „Tradition“ durch das Vorbild Mohammed führt zu erhöhter Müttersterblichkeit in den betreffenden Ländern, wie im Jemen.

Scharia-Recht: Kinderehe und Genitalverstümmelung

Deutschland erlaubt nur in Ausnahmefällen die Ehe zwischen Personen unter 18 Jahren, im Scharia-Recht ist dies jedoch normal.

Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Ehe einer Syrerin, die mit 14 Jahren verheiratet worden war, dennoch als wirksam anerkannt. In der Urteilsbegründung hieß es:

„Eine in Syrien nach syrischem Eheschließungsrecht wirksam geschlossene Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen mit einem Volljährigen ist als wirksam anzuerkennen, wenn die Ehegatten der sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe bereits vollzogen ist. … Die Beteiligten … sind syrische Staatsangehörige. Sie sind zueinander verwandt als Cousin und Cousine und in der gleichen Stadt in Syrien aufgewachsen.“

Es wird durch den massiven Zuzug aus Ländern mit Scharia-Recht und islamischer Tradition immer wieder Kritik laut gegenüber Kinderehen und Genitalverstümmelungen, deutsche Gerichte entscheiden häufig nach Einzelfällen.

Aktuell sind in Deutschland mindestens 13.000 Mädchen gefährdet, Opfer von Genitalverstümmelungen zu werden, so die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes. Diese Probleme haben mit voller Wucht die Bundeshauptstadt erreicht. Die jungen „Ehefrauen“ werden von Mitarbeitern des Jugendamtes betreut. (aw)

Siehe auch:

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