Für Familiennachzug: Mülheimer Kirchen vermitteln Spezialanwälte an Asylbewerber – Klagen explodieren

Innerhalb eines Jahres stieg die Anzahl der Asylklagen in Mülheim um 140 Prozent. Dort vermitteln die Kirchen spezialisierte Rechtsanwälte an Asylbewerber. Denn: "Es ist unbedingt ratsam, dass der Flüchtling vor dem Anhörungstermin eine Flüchtlingsberatungsstelle oder einen auf Asylrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsucht, um sich vorher fachlich beraten und möglichst keine wichtigen Details auszulassen."
Titelbild
Eine Dolmetscherin erklärt Syrern in einer Berliner Aufnahmeeinrichtung den Asylantrag (Symbolbild).Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 29. Januar 2017

Migranten sind gut informiert, wenn es um die Unterschiede zwischen Asyl und subsidären Schutz geht, schreibt die „Politikstube“ und bezieht sich auf die Stadt Mülheim: Auch ohne Kenntnis der deutschen Sprache und des deutschen Rechtssystem ist ihnen bekannt, wie man das deutsche Rechtssystem verklagt – auf Kosten der Steuerzahler – und seine Aussichten auf Familiennachzug verbessert.

Nachgeholfen wird dabei von den Flüchtlingsberatungsstellen der Kirchen in Mülheim. Diese vermitteln Migranten spezielle Anwälte, damit sie möglichst schnell den Status eines Flüchtlings erhalten. Als offiziell anerkannter Flüchtling dürfen sie ihre Familie nachziehen lassen.

Die Folge: Innerhalb eines Jahres ist die Anzahl der Asylklagen in Mülheim am Verwaltungsgericht um 140 Prozent gestiegen. 13.700 Klagen waren es 2016, nahezu die Hälfte der Klagen wurde von Menschen aus Syrien gestellt.

Unbedingt vor der Asyl-Anhörung einen Rechtsanwalt aufsuchen

So steht in einer Broschüre der Evangelischen Kirche an der Ruhr (Flüchtlingsreferat), die für die (ehrenamtlichen) Mitarbeiter der Beratungsstellen gedacht ist:

„Schon die erste Anhörung ist von entscheidender Bedeutung. Es ist unbedingt ratsam, dass der Flüchtling vor dem Anhörungstermin eine Flüchtlingsberatungsstelle oder einen auf Asylrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsucht, um sich vorher fachlich beraten und möglichst keine wichtigen Details auszulassen. Die Interviews können auch „zweigeteilt“ zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden (erster Termin primär Fragen zum Fluchtweg, dann zweiter Termin für weitere Fragen zur Begründung des Asylantrags). Es ist sinnvoll, dass Sie als Ehrenamtlicher Flüchtlinge auf dieses Verfahren hinweisen.“

Bei einer Ablehnung des Asylantrages durch das BamF wird empfohlen: „In jedem dieser Fälle sollte umgehend eine Beratungsstelle oder ein sachkundiger Rechtsanwalt aufgesucht werden, um Fristen für eine Klage und einen gegebenenfalls erforderlichen „Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage“ (Eilantrag) zu wahren. Das Klageverfahren wird beim zuständigen Verwaltungsgericht geführt (hier: Düsseldorf).“

Klagen, um seinen Status als Flüchtling zu verbessern

2015 beschäftigten eher Untätigkeitsklagen wegen langer Bearbeitungszeiten das Gericht, nun sind es öfter „Verbesserungsklagen„. Syrer erhalten meist den subsidiären Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Mit diesem Status dürfen sie ihre Familien aber nicht nachholen. Und dagegen klagen viele.

Diese Verfahren ruhen, weil die Kammern des Gerichts Auskünfte beim Auswärtigen Amt und beim UN-Flüchtlingshilfswerk einholen. Ihr Ziel ist, zu erfahren, ob Rückkehrer von der Regierung Assad zur Rechenschaft gezogen werden und wie die Situation in Syrien nun ist.

Seit dem 1. Oktober beschäftigt das Gericht nun 100 Richter, zwei weitere Kammern des Gerichts bearbeiten ausschließlich Klagen der Syrer, zwölf weitere Kammern betreuten früher die Klagen aus den Westbalkanstaaten: „Mittlerweile macht jede Kammer Asylrecht.“ Andere Klagen, wie z.B: gegen Kitagebühren bleiben liegen und verzögern sich.



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