Verstoß gegen das Grundgesetz: Unionsabgeordnete wollen Maas-Gesetze stoppen

"Heiko Maas hat - zum wiederholten Male - handwerklich nicht sauber gearbeitet und ein unausgereiftes Gesetz vorgelegt", kritisiert der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Arnold Vaatz das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
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Ein Mann soll das Video eines selbst verübten Mords live auf Facebook veröffentlicht haben.Foto: Tobias Hase/dpa
Epoch Times3. Juni 2017

Mehrere Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sprechen sich dagegen aus, zwei zentrale Gesetzesvorhaben von Justizminister Heiko Maas (SPD) noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen.

Vor allem das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem der Justizminister Facebook und andere Plattformen zur schnellen Löschung von Inhalten zwingen will, stößt laut „Focus“ auf schwere Bedenken.“Heiko Maas hat – zum wiederholten Male – handwerklich nicht sauber gearbeitet und ein unausgereiftes Gesetz vorgelegt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Arnold Vaatz.

Laut „Focus“ hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Auftrag eines CDU-Bundestagsabgeordneten begutachtet. Die Parlaments-Sachverständigen kommen darin zu dem Ergebnis, dass Maas` Gesetzentwurf gegen das Grundgesetz und gegen Europarecht verstoße.

Auch gegen das Urheberrechtsänderungsgesetz, gegen das bereits 6.000 Wissenschaftler und Verleger protestieren, wachsen die Vorbehalte in der Unionsfraktion: Angesichts vieler offener Fragen sei es vier Wochen vor Ende der Legislaturperiode kaum durch den Bundestag zu bringen. „Die Regelungsentwürfe für Löschungen durch Private scheinen mir noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Die Zeit wird natürlich knapp“, so der CDU-Abgeordnete Vaatz.

Maas will allerdings bei seinem Plan bleiben, beide Vorhaben in den kommenden Wochen im Parlament abstimmen zu lassen. (dts)



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