Vorbereitung auf Katastrophenfall? – Neuer staatlicher Krisenplan für Versorgungsengpässe

Vorbereitung auf Katastrophenfall: Der Bundestag hat den Notfallplan für Krisenfälle und Versorgungsengpässe aktualisiert. Das am Abend verabschiedete Gesetz gibt dem Staat diverse Eingriffsmöglichkeiten in die Lebensmittelversorgung.
Titelbild
Die Deutschland Flagge auf dem Reichstag in Berlin.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times17. Februar 2017

Der Bundestag hat den jahrzehntealten Notfallplan für Krisenfälle und Versorgungsengpässe aktualisiert. Das am Abend verabschiedete Gesetz gibt dem Staat diverse Eingriffsmöglichkeiten in die Lebensmittelversorgung.

Das neue Zivilschutzkonzept muss allerdings noch vom Bundesrat bestätigt werden.

Bei einer Versorgungskrise – hervorgerufen etwa durch Naturkatastrophen, Epidemien oder einen bewaffneten Angriff – darf der Staat in die Produktion und Verteilung von Lebensmitteln eingreifen. (dpa)

Siehe auch:

Katastrophenschutz bekommt neues Konzept: Bürger sollen Notvorräte anlegen



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