Weise: Flüchtlinge mit Job sollten hierbleiben können

Bundesagentur-Kreise haben in der Debatte über Aufenthaltserleichterungen für gut integrierte Asylbewerber vor allem syrische Flüchtlinge im Blick. Vielen von ihnen gewährt das Bundesamt für Migration seit der Rückkehr zur Einzelfallprüfung nur noch einen subsidiären Schutz; damit dürfen sie zunächst nur ein Jahr in Deutschland bleiben.
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Ein Flüchtling bei der Flüchtlings-Initiative «Arrivo» der Handwerkskammer Berlin in der Schreinerei.Foto: Rainer Jensen//dpa
Epoch Times20. August 2016
Auch Flüchtlinge mit eingeschränktem Aufenthaltsrecht sollten nach Ansicht des Vorstandschefs der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland bleiben dürfen.

„Wenn jemand nicht kriminell ist, integriert in Sprache und Arbeit ist, dann spricht aus meiner Arbeitsmarktsicht sehr viel dafür, dass so jemand bleiben darf“, sagte der Chef der Arbeitsverwaltung der Deutschen Presse-Agentur.

Ein Flüchtling sollte in diesem Fall einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten, „der für ihn als Mensch und für den Arbeitgeber sicher ist“ – vorausgesetzt natürlich, dass die asylrechtliche Prüfung dies zulasse, fügte Weise hinzu. Denn ein Flüchtling, der die deutsche Sprache spreche und sich gut in Deutschland integriert habe, sei für den deutschen Arbeitsmarkt „sehr wertvoll“, gab Weise zu bedenken.

Zumindest als Bundesagentur-Chef sage er ganz pragmatisch: „Ich habe viele offene Stellen. Und wenn ein Flüchtling eine Arbeit hat, ist das schön. Dann würde ich es unterstützen, dass er, wenn möglich, bleiben kann“, unterstrich Weise.

Weise räumte allerdings ein, dass das aus der Sicht der Bundesagentur formulierte Interesse sich womöglich nicht immer mit dem decke, was er als Leiter des Bundesamtes für Migration zu vertreten habe. Das stehe womöglich „im Widerspruch zu meiner anderen Gehirnhälfte“, der des BAMF-Leiters. Beide Gehirnhälften kämpften noch miteinander, sagte Weise schmunzelnd. Weise ist neben seinem Amt als Bundesagentur-Chef seit Mitte 2015 auch Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Bundesagentur-Kreise haben in der Debatte über Aufenthaltserleichterungen für gut integrierte Asylbewerber vor allem syrische Flüchtlinge im Blick. Vielen von ihnen gewährt das Bundesamt für Migration seit der Rückkehr zur Einzelfallprüfung nur noch einen subsidiären Schutz; damit dürfen sie zunächst nur ein Jahr in Deutschland bleiben. Fachleute gehen aber davon aus, dass der Schutz bei Syrern angesichts der schwierigen Lage in deren Heimatland in vielen Fällen verlängert wird. Wegen der ungewissen Perspektive zögern manche Unternehmen mit der Einstellung von Syrern.

(dpa)


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