Zivilcourage oder Übergriff?: Asylbewerber im sächsischen Arnsdorf an Baum gefesselt – Angeklagten droht Haft

Den Beschuldigten im Alter zwischen 29 und 56 Jahren wird Freiheitsberaubung vorgeworfen. Sie sollen den Iraker im Mai aus einem Supermarkt gezerrt und mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt haben. Bei einer Verurteilung droht den Männern eine Gefängnisstrafe.
Titelbild
Polizeistreife im EinsatzFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times20. Dezember 2016

Rund sieben Monate nach dem Übergriff auf einen irakischen Asylbewerber im sächsischen Arnsdorf ist Anklage gegen vier Männer erhoben worden.

Den Beschuldigten im Alter zwischen 29 und 56 Jahren wird Freiheitsberaubung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Görlitz am Dienstag mitteilte. Sie sollen den Iraker im Mai aus einem Supermarkt gezerrt und mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt haben.

Von dem Vorfall am 21. Mai kursierte ein Video in sozialen Onlinenetzwerken. Bei dem Iraker handelte es sich nach Polizeiangaben um einen damaligen Patienten des psychiatrischen Fachkrankenhauses in Arnsdorf. Der damals 21-Jährige hatte zuvor in einem Discounter eine Telefonkarte gekauft und war wegen Problemen damit wiederholt dort aufgetaucht. Aufgrund der Sprachprobleme war die Verständigung aber schwierig. Schließlich eskalierte die Situation.

In dem Video sind mehrere Männer zusehen, die den Iraker gegen seinen Willen aus dem Supermarkt zerren. Im Hintergrund ist eine Frauenstimme zu hören mit den Worten: „Ist schon schade, dass man eine Bürgerwehr braucht.“

Laut Staatsanwaltschaft fesselten die Beschuldigten den Iraker zunächst mit Kabelbindern und drückten ihn zu Boden. Schließlich sollen sie den Mann dann an einen Baum gefesselt haben. Die Tatverdächtigen gaben damals zur Begründung an, sie hätten eine Gefährdungssituation abwenden und den Iraker an der Flucht hindern wollen. (Siehe: Zivilcourage oder Übergriff? CDU-Gemeinderat fesselt aggressiven Iraker an Baum)

Die Polizei sagte nach dem Vorfall, dass es keinen Diebstahl und keine Sachbeschädigung gegeben habe. Ermittlungen gegen den Iraker wegen des Verdachts der Bedrohung wurden eingestellt, weil es dafür laut Staatsanwaltschaft keine Beweise gab. Im Fall einer Verurteilung droht den vier Beschuldigten eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. (afp)



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